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 geändert: 20.04.2009l

 

     

Weiter unten ist der Entwurf einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den NRW-Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers, die NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter und den NRW-Innenminister Ingo wolf zu sehen.

 

Er ist bereits mit Unterschrift an einige Leute hinausgefaxt, weil ich unter den gegebenen Umständen natürlich mit wirklich allem rechnen muss und die Dinge somit wenigstens in trockenen Tüchern haben will. 

 

Die im Text erwähnte eidesstattliche Versicherung muss ich noch abfassen, das wird umgehend geschehen. jedenfalls ist sicher, dass der Zustand der Leiche exakt protokolliert sein muss und dass auch die Eltern der Nadine O. ihn kennen müssen.

Die Anlagen sind die Worddatei, die man downloaden kann:

 

http://belljangler.files.wordpress.com/2009/04/anlagen-zum-offenen-brief-betreffend-mord-nadine-o.doc

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

Karl-Haarmann-Str.75

44536 Lünen

 

Tel.: 0231/986 27 20

 

Postempfangsbevollmächtigter:

 

Apotheker Stephan Göbel

Paracelsus-Apotheke

Königsheide 46

44536 Lünen

 

 

An:

 

  1. Jürgen Rüttgers, CDU, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, per FAX an:

 

  1. Ingo Wolf, F.D.P., Innenminister des Landes Nordrhein Westfalen,

per FAX an: (0) 211-871-3355  

 

 

 

  1. Roswitha Müller-Piepenkötter, CDU, Justizministerin des Landes NRW,

per FAX an: 0211-8792-456

  

 

20.04.2009

 

 

D I E N S T A U F S I C H T S B E S C H W E R D E

 

 

Hallo, Frau Müller-Piepenkötter, hallo, Jürgen Rüttgers und Ingo Wolf!

 

 

Aufgrund nicht nachvollziehbarer schwerer fachlicher Fehler ist es, wobei die Ihnen gegenüber weisungsgebundenen Staatsorgane:

 

  1. Polizei Hagen (weisungsgebunden gegenüber Innenminister Wolf)

 

  1. Landeskriminalamt Nordrhein Westfalen (weisungsgebunden gegenüber Innenminister Wolf)

 

  1. Staatsanwaltschaft Hagen (weisungsgebunden gegen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter)

 

unglaubliche fachliche Fehler begangen haben, infolge des Mordfalles an der Nadine O., August 2006 in Wetter/Ruhr, zur Verurteilung eines objektiv Unschuldigen gekommen, nämlich des Philipp J. Somit sitzt erstens ein Unschuldiger als verurteilter Mörder ein, was unter rechtsstaatlichen Aspekten natürlich nicht hingenommen werden kann. Zweitens sind die wahren Täterinnen noch unbelangt auf freiem Fuße, was im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit, aber natürlich auch unter rechtsstaatlichen Aspekten nicht hingenommen werden kann.

 

Entsprechend ist Ihr Handeln wohl geboten.

 

Die Unschuld des Philipp J. ergibt sich wie folgt:

 

  1. Am Tatort waren keine Spuren eines fremden Täters zu finden, wie von der Polizei über die Presse zunächst verkündet war. Deshalb hatte die Polizei ein angrenzendes Waldstück untersucht, angeblich in der Hoffnung, auf dort gefundenen Zigarettenschachteln Täter DNA zu finden. Das wird im Grundsatz bestätigt durch einen Artikel von Spiegel Online, siehe Anlage 3 auf Seite 3 der Anlagen, wurde mir aber auch fernmündlich bestätigt von dem für den Fall zuständigen Mitarbeiter der Westfalenpost in Wetter/Ruhr, der den Kontakt zur Polizei gehalten hatte, siehe beigefügte eidesstattliche Erklärung von mir. Zwar behauptete die Polizei später, sie habe DNA des Philipp J. auf einem ausgebauten Lichtschalter gefunden, doch das kann nur eine Folge von Manipulation sein – da es am Tatort ansonsten keinerlei Spuren von Philipp J. gegeben hatte. Dabei ist es doch allgemein bekannt, dass man nicht einmal eine Wohnung betreten kann, ohne Mikrospuren zu hinterlassen, und gerade die Begehung eines Metzelmordes, wie Philipp J. ihn laut Urteil begangen haben soll,ist stets mit dem Hinterlassen mannigfacher Spuren verbunden, siehe Anlage 6 auf Seite 6 der Anlagen.
  2. Diese Unstimmigkeiten waren von mir schon Internet-öffentlich auf bekannt gemacht worden, bevor Philipp J. als Täter vorgestellt wurde.Später habe ich diese Unstimmigkeiten auch zum Sachvortrag einer Strafanzeige, gerichtet an die Generalbundesanwältin Monika Harms gemacht, weil ich von Befangenheit der Staatsanwaltschaft Hagen in der Sache ausgehen musste, siehe Anlage 13 auf Seiten 13 bis 17 der Anlage. Diese Strafanzeige wurde ohne sachliches Eingehen auf die vorgetragenen Tatsachen abgewiesen, die Staatsanwaltschaft Hagen begnügte sich insofern damit, mir Halbwissen und Vermutungen zu unterstellen, siehe Anlage 14 auf Seiten 14 und 15 der Anlagen.

 

     Allerdings hat der Anklage führende Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer

     in seinem Abschlussplädoyer den Umstand, dass man am Tatort keine

     Spuren von Philipp J. gefunden habe, bestätigt. Er erklärte nämlich,

     dass Philipp J. alle Spuren durch das Verspritzen von Wasser

     beseitigt habe, siehe Anlage 1 auf Seite 1 der Anlagen.

 

     Diese Behauptung ist absurd, da ein Aufenthalt in einer Wohnung

     verbunden mit einem Metzelmord so viele Spuren in alle möglichen

     Richtungen streut, dass man die ganze Wohnung sehr gründlich mit

     einem Schlauch ausspritzen müsste, um alle Spuren sicher zu

     erreichen. Das passt nicht dazu, dass Philipp J. ein maximales

     Zeitfenster von 105 Minuten gehabt hätte, wenn er der letzten   

     Besucherin der Nadine O. ebenso wie ihren wiederkehrenden Eltern die

     Türklinke in die Hand gedrückt hätte, was nicht der Fall war.

 

     Weiterhin ist Wasser nicht einmal geeignet, DNA-Spuren kurzfristig zu

     zerstören, wie jeder Kriminalist weiß, siehe Anlage 7 auf Seite 7 der

     Anlagen. Um DNA-Spuren kurzfristig zu beseitigen, benötigt man schon

     Säure oder Lauge. Davon hätten sich ggfs. Rückstände finden lassen.

     Also muss man feststellen, dass ein Versuch, alle Spuren durch das

     Vergießen von Wasser zu beseitigen, aus zwei Gründen nicht hätte

     erfolgreich sein können. Insofern gibt es nur eine Erklärung dafür,

     dass am Tatorte keine Spuren von Philipp J. zu finden waren: Er war

     nicht dort gewesen und hatte Nadine O. demnach auch nicht gemordet.

 

     Auch wenn bereits bis hierher festzuhalten ist, dass Oberstaatsanwalt

     Wolfang Rahmer hinsichtlich der Spurenbeseitigung durch ein Vergießen

     von Wasser schlichtweg Unfug erzählt hat, so möchte ich doch auf eine

     weitere Ungereimtheit seiner Darstellung hinwiesen: In dem

     diesbezüglichen Zitat wirft er dem Angeklagten vor, eiskalt und

     berechnend nach einem Metzelmord in höchster Rage (!) gründlichste

     Spurenbeseitigung betrieben zu haben. Andererseits soll der selbe

     Angeklagte, obwohl er zu den Internetkontakten der Nadine O. gehört

     Haben soll und obwohl die Polizei von Anfang an öffentlich

     verkündete, sie suche den Täter anhand der Internetkontakte der

     Nadine, über drei Wochen lang so dumm gewesen sein, völlig nutzlose,

     ihn aber schwerst belastende Mordwerkzeuge in seinem Zimmer versteckt

     zu halten. Das ist schlichtweg unglaublich, auch hier passt nichts

     zusammen.

 

 

  1. Philipp J. kann auch deshalb nicht der Täter sein, weil es kein

  plausibles Szenario dafür gibt, wie er Nadine O. gemordet haben soll,

  ohne dass sie sich wehrte.Die Leiche wies nämlich keinerlei Abwehr-

  verletzungen auf: Die Medien berichteten stets einmütig, dass alle

  Verletzungen im Kopf- und Halsbereich zu finden waren, siehe z.B.   

  Anlage 4 auf Seite 4 der Anlagen. Auch im Telefonat mit dem

  zuständigen Mitarbeiter der Westfalenpost wurde mir auf Frage

  bestätigt, dass die Leicher der Nadine O. keine Verletzungen an den

  Armen und Händen aufgewiesen habe, siehe beigefügte eidesstattliche

  Erklärung.

 

  Auch vor diesem Hintergrund ist es als absolut ausgeschlossen

  anzusehen, dass Philipp J. Nadine O. gemordet haben kann: Direkt im

  Anschluss an das Verfahren im Juni 2007 verkündete die Sprecherin des

  Landgerichtes Hagen, Frau Britta Lincke, Philipp J. habe der Nadine

  O. zuerst mehrfach mit einer Taschenlampe ins Gesicht geschlagen, sie

  dann bis zur Bewusstlosigkeit mit einem Kabel gewürgt, sie dann mit

  einem Messer getötet, durch eine zweistellige Anzahl von Messer-

  stichen in Gesicht und Hals, siehe Anlage 2 auf Seite 2 der Anlagen.

 

  Nun, jeder Mensch wehrt sich instinktiv, wenn man ihm mehrfach mit

  einem harten Gegenstand ins Gesicht schlägt, hält zumindest die Arme

  schützend vor das Gesicht – das führt zu sogenannten Abwehrver-

  letzungen an den Armen. Auch lässt sich kein Mensch ohne Gegenwehr

  mit einem Kabel strangulieren, solange er nicht fixiert ist. Ganz im

  Gegenteil: Einen solchen Angriff wehrt ein Mensch, wenn er nicht

  Fixiert ist, mit maximaler Entschlossenheit und Kraft ab. Philipp J.

  Hätte schwerste Verletzungen davon tragen müssen, weil Nadine O. ihm

  In Todesangst vermutlich die Augen ausgekratzt hätte. Doch Philipp J.

  Hatte wohl keine Verletzungen, jedenfalls ist auch davon nicht die

  Rede. Und Nadine O. hatte auch keine DNA von Philipp unter ihren  

  Fingernägeln. Und sie hatte auch keine Quetschspuren an den Fingern,

  wie sie üblich wären, wenn sie versicht hätte, die Schlinge mit ihren

  Händen zu weiten. Aus der Spurenlage hat sich mithin eindeutig

  ergeben, dass Nadine O. gefesselt gewesen sein muss, als sie verletzt

  und schließlich gemordet wurde. Das wiederum kann Philipp in der Zeit

  auch nicht geschafft haben, ohne Spuren diesbezüglich zu hinterlassen

  und ohne eine Gegenwehr der Nadine O. zu bewirken.

 

  Doch die fünf Besucherinnen der Nadine O., die stundenlang Zeit

  hatten und sich einen guten Trick ausgedacht haben konnten, getarnt

  als ein Spiel, die hatten die Möglichkeit, Nadine O. mit weichem

  Tuche zu fixieren und sie dann ohne Gegenwehr zu morden.

 

 

Es macht keinen guten Eindruck, dass Philipp J. unter solchen Umständen

Verurteilt wurde, denn tatsächlich hätten jedem Kriminalisten und auch jedem erfahrenen Strafrichter und Staatsanwalt auffallen müssen, was nicht nur mir aufgefallen war. Bereits im August 2006 war in einem Forum nachzulesen, dass es unmöglich sei, ohne Spurenschutzanzug keine Spuren zu hinterlassen, siehe Anlage 10 auf Seite 10 der Anlagen, dass eine so brutal ausgeführte Tat nicht für einen Ersttäter spreche, siehe Anlage 9 auf Seite 9 der Anlagen, dass man die Besucherinnen nicht ohne Weiteres als Täterinnen ausschließen solle, siehe Anlage 11 auf Seite 11 der Anlagen.

 

Man muss feststellen, dass in diesem Falle offenbar gewollt an den wahren Täterinnen vorbei gearbeitet wurde, und zwar mit aller Macht.

 

 

Ich werde diese Dienstaufsichtsbeschwerde selbstverständlich veröffentlichen und verbreiten, und auch Ihre Antwort darauf.

 

Mit anarchistischen Grüßen