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Winfried Sobottka

Karl-Haarmann-Str. 75

44536 Lünen

 

Post ausschließlich an

meinen Postempfangsbevollmächtigten:

 

Apotheker Stephan Göbel

Paracelsus-Apotheke

Königsheide 46

 

44536 Lünen

 

 

 

An das Landgericht Dortmund,

per FAX an:

 

0231 926 – 10200

 

und an das OLG HAMM,

per FAX an:

 

02381 272-518

 

 

 

30.Juni 2009

 

 

 

36-KLs-155 Js 170/07-51/07

 

 

Begründung zu meiner Beschwerde vom 04. Juni 2009 gegen die Ablehnung der beantragten Ablehnung des Dr. med. Michael Lasar wegen offenkundiger Befangenheit und gegen die Ablehnung der beantragten Ablehnung der Erstellung eines Aktengutachtens in meinem Falle.

 

  1. Ich übernehme im Kerne die Begründung meines Rechtsanwaltes Dr. Norbert Plandor, die ich ebenfalls noch heute in der mir derzeit vorliegenden nicht unterzeichneten Version zum Sachvortrag auch meiner eigenen Beschwerde mache. Die nicht unterzeichnete Version werde ich im Anschluss an dieses Fax ebenfalls an das Landgericht Dortmund faxen, ebenfalls, wie diesen Begründung meiner Beschwerde, auch an das OLG Hamm.

 

  1. Ergänzend trage ich vor wie folgt:

 

 

2.1.        Dr. med. Michael Lasar hat in seiner „gutachterlichen

      Stellungnahme“ vom August 2008 bereits eindeutig unter Beweis

      gestellt, dass er zu sachgerechter Begutachtung in meinem Falle

      entweder nicht fähig oder nicht willens ist, denn er hat zwei

      „Diagnosen“ gestellt, deren Herleitung aber nicht begründet, die

      er einfach ohne jeden Beleg und damit nicht nachvollziehbar in den

      Raum stellt.

 

      Dass lediglich so präsentierte gutachterliche Behauptungen keine

      juristisch verwertbaren Befunde sind, wird auch vom BGH eindeutig

      bestätigt:

 

         Aus BGH 1 StR 618/98 vom 30.07.99:

                 "Die Darstellung der Begutachtung und der dabei erzielten Ergebnisse

                 im Erstgutachten genügt wissenschaftlichen Mindeststandards zum

                 Teil ebenfalls nicht. Diese ist zwar in erster Linie dem  Sachver-

                 ständigen überlassen, steht aber unter dem Vorbehalt der

                 Nachvollziehbarkeit und Transparenz der  Begutachtung. Dies

                 bedeutet, dass die diagnostischen Schlussfolgerungen vom

                 Sachverständigen nachvollziehbar dargestellt werden müssen,

                 namentlich durch Benennung und Beschreibung der Anknüpfungs-

                 und Befundtatsachen.  Zudem muss überprüfbar sein, auf welchem

                 Weg der Sachverständige zu den von ihm gefundenen Ergebnissen

                 gelangt ist."

 

 

       Der BGH übernimmt an der Stelle richtigerweise die Anforderungen

       der Wissenschaftstheorie an wissenschaftlich gültige Aussagen.

       Demnach reicht es nicht, wenn ein examinierter Psychiater sagt:

       „Das ist so, weil ich das weiß.“ Nichts anderes aber tat Dr.

       Lasar in seiner Stellungnahme vom August 2008 in meinem Falle,

       wobei er immerhin „Diagnosen“ behauptete, die, würde man sie

       ernstnehmen, einen Beitrag dazu leisten könnten, mich

       rechtswidrig in die Psychiatrie zu versperren. Vor diesen

       Hintergründen muss ich davon ausgehen, dass er aus politischen

       Gründen zur Willkür in meinem Falle bereit ist.

 

2.2.         Dr. Lasars Darlegungen in seiner Stellungnahme vom August 2008

       sind widersprüchlich. So schreibt er einerseits: „Hinweise für

       eine eingeschränkte Intelligenzleistung fanden sich nicht einmal

       im Ansatz vor.“ Intelligenz ist aber die Fähigkeit, richtig zu

       bewerten und logisch richtig zu schließen. Wie das andererseits

       mit „wahnhaften Störungen“ passen soll, ist nicht

       nachvollziehbar.

 

2.3.         Dr. Lasar geht in seiner Stellungnahme vom August 2008 trotz

 Reichlichen Vortrages meinerseits insofern, den er zumindest in   

 groben Zügen auch korrekt wiedergibt, nicht auf die naheliegende

 Möglichkeit ein, dass meine unbestreitbare nervliche Erschöpfung

 und meine thematische Konzentration auf bestimmte Dinge einfach

 damit zu tun haben könnten, dass solche Dinge als externe

 Faktoren auf mich einwirken. Im Gespräch gab er mir u.a. zu, dass

 Auch er kein Vertrauen zu einer Pflichtverteidigerin haben könne,

 wenn diese ihn mehrmals nachweislich schriftlich belogen hätte,

 gab er mir zu, dass das, was ich schilderte, jede und jeden in

 nervliche Erschöpfung triebe. Doch diese Wertungen gehen nicht

 in die Stellungnahme ein, stattdessen behauptet er wahnhafte 

 Störungen und andere psychische Störungen, ohne sie zu belegen.

 

 Hier tritt offen die Neigung des Dr. Lasar zutage, alles, was ich

 als Kritik am Staate äußere, einfach als Wahn abzutun.

 

 Beweis: Protokoll meines bei dem Gespräch anwesenden Sohnes André

 Eike Zabel, das dieser unmittelbar nach dem Gespräch

 handschriftlich verfasst hat.

 

 Weiterer Beweis: Das Fax, das ich dem Dr. Lasar vor dem Besuch

 Zugesandt hatte, gab ihm die Möglichkeit, sich Beweise für den

 Terror durch Justiz, Psychiatrie und Internetmobbing anzusehen,

 denn er verfügt über Internetzugang, wie er mir versicherte. 

 Ausweislich seiner Worte lag ihm das Fax vor, bevor er die

 Stellungnahme verfasst hatte. Er nutzte es nicht.

 

 

2.4.         Dass Dr. Lasar in der bezeichneten Stellungnahme noch zugibt,

 dass er mir gesagt habe, er könne mir nicht immer folgen, spricht  

 wohl eher gegen ihn als gegen mich. Denn ausweislich seiner  

 eigenen Worte ist an meiner Intelligenz ja nicht einmal in

 Ansätzen zu zweifeln. Zumindest ist es ein schlechter Stil und

 eine äußerst fragwürdige Vorgehensweise eines Gutachters, einen

 Gesprächspartner zehn Minuten lang reden zu lassen, dann, als 

 er um Stellungnahme gebeten wird, einfach zu sagen: „Ich konnte

 nicht folgen.“ Hier liegt der Verdacht vor dass er sich an einer

 Stellungnahme habe vorbeidrücken wollen, und so war mein Ärger in

 der Lage war berechtigt: Gutachterliches Verhalten analog zur

 Verweigerung rechtlichen Gehörs.

 

2.5.         Sofern Dr. Lasar schreibt, dass mir eine Abstraktion oder 

       Reflexion hinsichtlich meiner eigenen Ausführungen nicht möglich 

       gewesen seien, so ist festzustellen, dass Dr. Lasar mir in keinem

 Falle ein Gegenargument nennen konnte, er mir in vielen Fällen  

 s.o., hingegen zustimmen musste.

  

2.6.         Während Dr. Lasar mir Alkoholismus und dadurch bedingte

 psychische Störungen „attestierte“, ist es Tatsache, dass ich

 weniger Alkohol zu mir nehme, als es äquivalent zu fünf Flaschen

 Bier wäre: Sehr selten (bei bestimmten Besuchen im Sommer) ein

 Radler, ansonsten sind Schokoladenweinbrandfässer zu Weihnachten,

 Eierlikör-Eier zu Ostern und zwei oder kleine Schachteln Mon-

 Cherié die einzigen Quellen meines jährlichen Alkohol-Konsums.

 

 Das ist übrigens seit Jahren so.

 

 Dazu und zur unsubstantiierten Behauptung wahnhafter Störungen

 in meinem Falle lege ich eine gutachterliche Stellungnahme meines

 langjährigen Hausarztes Dr. Friedrich Vollmer, Lünen, bei.

 

 

Nach alldem hat sich Dr. Lasar bereits als williges Werkzeug einer Justiz dargestellt, die meine Anklagen gegen kriminelle Machenschaften in der Justiz samt meiner Person in die Psychiatrie

Sperren will. Sollte mir ein faires Verfahren zugebilligt werden, so muss dieser „Gutachter“ offensichtlich ausgeschlossen werden

 

Zudem gehe ich davon aus, dass die BGH-Rechtsprechung und die Empfehlungen bedeutsamer Psychologen-Verbände und anerkannter Experten (Vertrauenszeugen, Audio-Aufzeichnung usw.) auch in meinem Falle Geltung haben müssen.

 

Mit anarchistischen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Winfried Sobottka, Sprecher von United Anarchists im Kampfe gegen die BRD-Staatskriminalität (Nachweis über Google u.a. unter : SOBOTTKA ANARCHIE und unter UNITED ANARCHISTS)

 

 

 

Nach dieser Sendung werden noch sowohl and das LG wie auch an das OLG gefaxt:

 

1.    Begründung des Dr. Plandor in der Sache, ohne Unterschrift.   Ansehen?Bitte anklicken!

 

2.    Stellungnahme meines Hausarztes Dr. Friedrich Vollmer         Ansehen?Bitte anklicken! 

 

3.    Protokoll meines Sohne André Zabel handschriftlich.           Ansehen?Bitte anklicken! 

 

4.    Faxsendung, die ich dem Dr. Lasar vor dem Gespräch im August 2008 zugesandt hatte.

   Ansehen?Bitte anklicken!

 

Ich bitte um Verständnis, wenn diese Dinge nicht vollständig noch heute hinausgehen, morgen früh werden sie vorliegen.

 

 

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Es war mir möglich, alle Anlagen noch am 30.06. 2009 an beide Gerichte zu faxen.  

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Begründung einer Beschwerde vom 04. Juni 2009, die gegen einen abweisenden Beschluss des Landgerichtes Dortmund gerichtet ist. Gegenüber dem Landgericht war beantragt gewesen, Dr. med. Michael Lasar als Gutachter abzulehnen und auf ein (untaugliches) Gutachten nach Aktenlage zu verzichten. Die dem Schreiben beigefügten Anlagen sind über Links einzusehen.