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Winfried Sobottka Karl-Haarmann-Str. 75 44536 Lünen Post ausschließlich an meinen Postempfangsbevollmächtigten: Apotheker Stephan Göbel Paracelsus-Apotheke Königsheide 46 44536 Lünen
An das Landgericht Dortmund, per FAX an: 0231 926 – 10200 und an das OLG HAMM, per FAX an: 02381 272-518 30.Juni 2009 36-KLs-155 Js 170/07-51/07 Begründung zu meiner Beschwerde vom 04. Juni 2009 gegen die Ablehnung der beantragten Ablehnung des Dr. med. Michael Lasar wegen offenkundiger Befangenheit und gegen die Ablehnung der beantragten Ablehnung der Erstellung eines Aktengutachtens in meinem Falle.
2.1. Dr. med. Michael Lasar hat in seiner „gutachterlichen Stellungnahme“ vom August 2008 bereits eindeutig unter Beweis gestellt, dass er zu sachgerechter Begutachtung in meinem Falle entweder nicht fähig oder nicht willens ist, denn er hat zwei „Diagnosen“ gestellt, deren Herleitung aber nicht begründet, die er einfach ohne jeden Beleg und damit nicht nachvollziehbar in den Raum stellt. Dass lediglich so präsentierte gutachterliche Behauptungen keine juristisch verwertbaren Befunde sind, wird auch vom BGH eindeutig bestätigt: Aus BGH 1 StR 618/98 vom 30.07.99: "Die Darstellung der Begutachtung und der dabei erzielten Ergebnisse im Erstgutachten genügt wissenschaftlichen Mindeststandards zum Teil ebenfalls nicht. Diese ist zwar in erster Linie dem Sachver- ständigen überlassen, steht aber unter dem Vorbehalt der Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Begutachtung. Dies bedeutet, dass die diagnostischen Schlussfolgerungen vom Sachverständigen nachvollziehbar dargestellt werden müssen, namentlich durch Benennung und Beschreibung der Anknüpfungs- und Befundtatsachen. Zudem muss überprüfbar sein, auf welchem Weg der Sachverständige zu den von ihm gefundenen Ergebnissen gelangt ist." Der BGH übernimmt an der Stelle richtigerweise die Anforderungen der Wissenschaftstheorie an wissenschaftlich gültige Aussagen. Demnach reicht es nicht, wenn ein examinierter Psychiater sagt: „Das ist so, weil ich das weiß.“ Nichts anderes aber tat Dr. Lasar in seiner Stellungnahme vom August 2008 in meinem Falle, wobei er immerhin „Diagnosen“ behauptete, die, würde man sie ernstnehmen, einen Beitrag dazu leisten könnten, mich rechtswidrig in die Psychiatrie zu versperren. Vor diesen Hintergründen muss ich davon ausgehen, dass er aus politischen Gründen zur Willkür in meinem Falle bereit ist.
2.2. Dr. Lasars Darlegungen in seiner Stellungnahme vom August 2008 sind widersprüchlich. So schreibt er einerseits: „Hinweise für eine eingeschränkte Intelligenzleistung fanden sich nicht einmal im Ansatz vor.“ Intelligenz ist aber die Fähigkeit, richtig zu bewerten und logisch richtig zu schließen. Wie das andererseits mit „wahnhaften Störungen“ passen soll, ist nicht nachvollziehbar. 2.3. Dr. Lasar geht in seiner Stellungnahme vom August 2008 trotz Reichlichen Vortrages meinerseits insofern, den er zumindest in groben Zügen auch korrekt wiedergibt, nicht auf die naheliegende Möglichkeit ein, dass meine unbestreitbare nervliche Erschöpfung und meine thematische Konzentration auf bestimmte Dinge einfach damit zu tun haben könnten, dass solche Dinge als externe Faktoren auf mich einwirken. Im Gespräch gab er mir u.a. zu, dass Auch er kein Vertrauen zu einer Pflichtverteidigerin haben könne, wenn diese ihn mehrmals nachweislich schriftlich belogen hätte, gab er mir zu, dass das, was ich schilderte, jede und jeden in nervliche Erschöpfung triebe. Doch diese Wertungen gehen nicht in die Stellungnahme ein, stattdessen behauptet er wahnhafte Störungen und andere psychische Störungen, ohne sie zu belegen. Hier tritt offen die Neigung des Dr. Lasar zutage, alles, was ich als Kritik am Staate äußere, einfach als Wahn abzutun. Beweis: Protokoll meines bei dem Gespräch anwesenden Sohnes André Eike Zabel, das dieser unmittelbar nach dem Gespräch handschriftlich verfasst hat. Weiterer Beweis: Das Fax, das ich dem Dr. Lasar vor dem Besuch Zugesandt hatte, gab ihm die Möglichkeit, sich Beweise für den Terror durch Justiz, Psychiatrie und Internetmobbing anzusehen, denn er verfügt über Internetzugang, wie er mir versicherte. Ausweislich seiner Worte lag ihm das Fax vor, bevor er die Stellungnahme verfasst hatte. Er nutzte es nicht.
2.4. Dass Dr. Lasar in der bezeichneten Stellungnahme noch zugibt, dass er mir gesagt habe, er könne mir nicht immer folgen, spricht wohl eher gegen ihn als gegen mich. Denn ausweislich seiner eigenen Worte ist an meiner Intelligenz ja nicht einmal in Ansätzen zu zweifeln. Zumindest ist es ein schlechter Stil und eine äußerst fragwürdige Vorgehensweise eines Gutachters, einen Gesprächspartner zehn Minuten lang reden zu lassen, dann, als er um Stellungnahme gebeten wird, einfach zu sagen: „Ich konnte nicht folgen.“ Hier liegt der Verdacht vor dass er sich an einer Stellungnahme habe vorbeidrücken wollen, und so war mein Ärger in der Lage war berechtigt: Gutachterliches Verhalten analog zur Verweigerung rechtlichen Gehörs. 2.5. Sofern Dr. Lasar schreibt, dass mir eine Abstraktion oder Reflexion hinsichtlich meiner eigenen Ausführungen nicht möglich gewesen seien, so ist festzustellen, dass Dr. Lasar mir in keinem Falle ein Gegenargument nennen konnte, er mir in vielen Fällen s.o., hingegen zustimmen musste.
2.6. Während Dr. Lasar mir Alkoholismus und dadurch bedingte psychische Störungen „attestierte“, ist es Tatsache, dass ich weniger Alkohol zu mir nehme, als es äquivalent zu fünf Flaschen Bier wäre: Sehr selten (bei bestimmten Besuchen im Sommer) ein Radler, ansonsten sind Schokoladenweinbrandfässer zu Weihnachten, Eierlikör-Eier zu Ostern und zwei oder kleine Schachteln Mon- Cherié die einzigen Quellen meines jährlichen Alkohol-Konsums. Das ist übrigens seit Jahren so. Dazu und zur unsubstantiierten Behauptung wahnhafter Störungen in meinem Falle lege ich eine gutachterliche Stellungnahme meines langjährigen Hausarztes Dr. Friedrich Vollmer, Lünen, bei. Nach alldem hat sich Dr. Lasar bereits als williges Werkzeug einer Justiz dargestellt, die meine Anklagen gegen kriminelle Machenschaften in der Justiz samt meiner Person in die Psychiatrie Sperren will. Sollte mir ein faires Verfahren zugebilligt werden, so muss dieser „Gutachter“ offensichtlich ausgeschlossen werden Zudem gehe ich davon aus, dass die BGH-Rechtsprechung und die Empfehlungen bedeutsamer Psychologen-Verbände und anerkannter Experten (Vertrauenszeugen, Audio-Aufzeichnung usw.) auch in meinem Falle Geltung haben müssen. Mit anarchistischen Grüßen Winfried Sobottka, Sprecher von United Anarchists im Kampfe gegen die BRD-Staatskriminalität (Nachweis über Google u.a. unter : SOBOTTKA ANARCHIE und unter UNITED ANARCHISTS) Nach dieser Sendung werden noch sowohl and das LG wie auch an das OLG gefaxt: 1. Begründung des Dr. Plandor in der Sache, ohne Unterschrift. Ansehen?Bitte anklicken! 2. Stellungnahme meines Hausarztes Dr. Friedrich Vollmer Ansehen?Bitte anklicken! 3. Protokoll meines Sohne André Zabel handschriftlich. Ansehen?Bitte anklicken! 4. Faxsendung, die ich dem Dr. Lasar vor dem Gespräch im August 2008 zugesandt hatte. Ansehen?Bitte anklicken! Ich bitte um Verständnis, wenn diese Dinge nicht vollständig noch heute hinausgehen, morgen früh werden sie vorliegen.
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Es war mir möglich, alle Anlagen noch am 30.06. 2009 an beide Gerichte zu faxen.
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Begründung einer Beschwerde vom 04. Juni 2009, die gegen einen abweisenden Beschluss des Landgerichtes Dortmund gerichtet ist. Gegenüber dem Landgericht war beantragt gewesen, Dr. med. Michael Lasar als Gutachter abzulehnen und auf ein (untaugliches) Gutachten nach Aktenlage zu verzichten. Die dem Schreiben beigefügten Anlagen sind über Links einzusehen.