Der Prozessauftakt wegen des Mordes an der 15-jährigen Nadine aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis begann mit einem Geständnis: Der Angeklagte gab zu, sich mit der Schülerin via Internet angefreundet und sie umgebracht zu haben, als er wusste, dass ihre Eltern nicht zu Hause waren.
Hagen - Der damals 19-jährige Mitschüler des Mädchens gab zu, Nadine in der Nacht zum 20. August vergangenen Jahres in ihrer elterlichen Wohnung überfallen und getötet haben. Laut Anklage schlug er ihr mehrmals auf den Kopf, drosselte sie mit einem Kabel bis zur Bewusstlosigkeit und stach mindestens zwölf Mal auf sie ein. Bei der Frage nach seinen Motiven soll sich der Angeklagte auf Erinnerungslücken berufen haben, sagte eine Gerichtssprecherin.
Die Eltern der 15-Jährigen waren nicht zu Hause, als sie ihrem Mörder die Tür öffnete. Erst bei ihrer Rückkehr gegen 1.30 Uhr entdeckte das Ehepaar die blutüberströmte, leblose Tochter. Spuren einer Vergewaltigung konnte die Polizei damals nicht feststellen, als Motiv vermutete sie dennoch einen sexuellen Hintergrund.
Der Angeklagte soll sich im Internet Mädchen sexuell genähert haben. Auch mit Nadine soll er in einem Chatroom unter Frauennamen wie "Summerbabe" Kontakte geknüpft und so erfahren haben, dass sich die 15-Jährige in der Tatnacht allein zu Hause befand.
Auf die Spur des damaligen Abiturienten war die Polizei gut drei Wochen nach dem Mord gekommen. Reste eines verschwundenen Telefons, ein abgerissenes Kabel und vor allem die Chat-Kontakte führten zur Festnahme des jungen Mannes in der Wohnung seiner Eltern.
Zuvor hatte die Polizei mehr als 300 Schüler des Gymnasiums in Wetter, das Nadine besucht hatte, zu einer Speichelprobe gebeten. Der DNA-Abgleich unter anderem mit in der Nähe des Tatortes sichergestellten Zigarettenpackungen führte jedoch nicht zum Erfolg.
Der Prozess findet vor der als Jugendkammer tagenden Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Hagen statt. Zu Beginn des Verfahrens verlangte die Verteidigung des 20-Jährigen den Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Angeklagte sei hinsichtlich seines geistigen Entwicklungsstandes noch auf dem Niveau eines Jugendlichen.
Sollte der 20-Jährige, dem die Staatsanwaltschaft auch gefährliche Körperverletzung zur Last legt, nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, drohen ihm nach Angaben eines Gerichtssprechers bis zu zehn Jahren Haft. Andernfalls könnte die Kammer auf eine lebenslange Haftstrafe entscheiden. Das Urteil wird für Ende Mai erwartet.
jjc/AP
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