Sehr geehrter Herr Hickman,
vielen
Dank für die Übersendung des psychiatrischen Gutachtens des
Kollegen H. Winterscheid. Gerne will ich zu der hier
fragwürdigen Vorgehensweise Stellung nehmen. Vorweg möchte ich
dazu sagen, daß der Kollege Winterscheid mit vorliegendem
Gutachten
nach Aktenlage,
in unseren Fachkreisen erledigt wäre.
Diese Form der
Beurteilung eines Menschen, ist ein Versuch, Sie als Person
mit allen Mitteln zu psychiatrisieren. Es finden sich wohl
immer wieder Kollegen, die sich dafür gewinnen lassen. Sehr
leicht läßt sich erahnen welchen Auftrag, der Sachverständige
hat.
An der Fragestellung im Beweisbeschluss ist
außerdem unschwer zu erkennen, welche Antworten von Seiten des
Gerichtes erwartet werden. Ich kann Ihnen nur raten, sich
einer Exploration mit Herrn Winterscheid nicht zustellen. Es
nicht auszuschließen, daß er nicht nur den Auftrag hat,
sondern auch bereit ist etwas zu konstruieren, um Sie für ein
Umgangsrecht dauerhaft zu disqualifizieren.
Das
Gutachten
nach Aktenlage
entspricht keiner seriösen wissenschaftlichen Vorgehensweise
und ist zu verwerfen. Die darin gemachten Äußerungen und
Vermutungen sind reine Spekulationen und deshalb nicht
verwertbar. Ich empfehle ihnen außerdem, wegen
unwissenschaftlicher und unhaltbarer Mutmaßungen, gegen Dr.
Winterscheid Strafantrag zu stellen. Er schadet bereits im
Vorfeld durch seine
"Schlüsselerlebnis-Paranoia-schlechte-Prognose-Theorie" Ihrem
Anliegen, einen normalen Kontakt zu Ihren Kindern
herzustellen.
Er trägt außerdem dazu bei, durch seine
Mutmaßungen daß ohnehin angespannte Verhältnis zwischen den
Parteien noch zusätzlich zu verschärfen, anstatt erst einmal
zu versuchen, die Barrieren zwischen den Prozeßgegnern durch
Vermittlung auf eine Verständigungsebene zu bringen. Ihre
persönliche Qualifikation als Vater, aber bereits spekulativ
durch Aktenstudium in frage zu stellen, läßt erkennen, mit
wem sie es hier zu tun haben.
Die richtige
Vorgehensweise wäre der systemische Ansatz d. h. , daß die
gesamte Familie begutachtet werden sollte. Da die Kindesmutter
Psychiatrieaufenthalte in ihrer Anamnese aufzuweisen und
außerdem gegen das Haager Entführungsabkommen verstoßen hat,
wäre sie Die Erste, deren Sorgerechtsfähigkeit überprüft
werden müßte. Danach wären die Kinder dran, was ihre
Ablehnungshaltung betrifft und zuletzt Sie. Dazu ist es
unerläßlich, Sie zusammen mit den Kindern zu begutachten, um
aus der Vater-Kind-Interaktion entsprechende Schlüsse für die
weitere Verfahrensweise zu ziehen. Jede andere Vorgehensweise
wäre ein Spekulation und ist deshalb abzulehnen.
Wie
auch immer, und da bin ich sicher, Herr Winterscheid wird der
Letzte sein, der Ihnen zu einem Kontakt mit ihren Kindern
verhelfen wird.
Meine Empfehlung:Vermeiden
Sie jeden Kontakt mit ihm, denn ich gehe davon aus, daß er
Ihnen bei einer persönlichen Begegnung (Gerichtsverhandlung)
etwas anhängen wird. Niemand kann Sie zu einer Konfrontation
oder Zusammenarbeit mit Herrn Winterscheid zwingen.
Wir
werten seit einigen Jahren gerichtspsychologische
Gutachten
aus dem deutschen Sprachraum aus und sind über die
manipulierten Ergebnisse entsetzt.
Es ist auch
skandalös, wie von der deutschen Justiz, nachweislich immer
wieder beeinflußte und voreingenommene Gutachter eingesetzt
werden.
gez. Abraham Weinstein
heinz.winterscheid@nlkh-wehnen.Niedersachsen.depoststelle@nlkh-wehnen.Niedersachsen.de