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Psychiatrisches Gutachten Amtsgericht Wilhelmshaven
19.06.04

Beurteilung des Gutachtens nach Aktenlage durch den "Psychiater" Dr. Winterscheid
Prof. Abraham Weinstein,
z. Zt. Costa Rica/San José
U.S.A.

San José 19.06.2004
----- Original Message -----
From: A Weinstein <weinstein@usa.com>
To: <michael.L.hickman@t-online.de>
Sent: Monday, June 21, 2004 8:14 AM
Subject: Winterscheid-Gutachten

Sehr geehrter Herr Hickman,

vielen Dank für die Übersendung des psychiatrischen Gutachtens des Kollegen H. Winterscheid. Gerne will ich zu der hier fragwürdigen Vorgehensweise Stellung nehmen. Vorweg möchte ich dazu sagen, daß der Kollege Winterscheid mit vorliegendem Gutachten nach Aktenlage, in unseren Fachkreisen erledigt wäre.

Diese Form der Beurteilung eines Menschen, ist ein Versuch, Sie als Person mit allen Mitteln zu psychiatrisieren. Es finden sich wohl immer wieder Kollegen, die sich dafür gewinnen lassen. Sehr leicht läßt sich erahnen welchen Auftrag, der Sachverständige hat.

An der Fragestellung im Beweisbeschluss ist außerdem unschwer zu erkennen, welche Antworten von Seiten des Gerichtes erwartet werden. Ich kann Ihnen nur raten, sich einer Exploration mit Herrn Winterscheid nicht zustellen. Es nicht auszuschließen, daß er nicht nur den Auftrag hat, sondern auch bereit ist etwas zu konstruieren, um Sie für ein Umgangsrecht dauerhaft zu disqualifizieren.

Das Gutachten nach Aktenlage entspricht keiner seriösen wissenschaftlichen Vorgehensweise und ist zu verwerfen. Die darin gemachten Äußerungen und Vermutungen sind reine Spekulationen und deshalb nicht verwertbar. Ich empfehle ihnen außerdem, wegen unwissenschaftlicher und unhaltbarer Mutmaßungen, gegen Dr. Winterscheid Strafantrag zu stellen. Er schadet bereits im Vorfeld durch seine "Schlüsselerlebnis-Paranoia-schlechte-Prognose-Theorie" Ihrem Anliegen, einen normalen Kontakt zu Ihren Kindern herzustellen.

Er trägt außerdem dazu bei, durch seine Mutmaßungen daß ohnehin angespannte Verhältnis zwischen den Parteien noch zusätzlich zu verschärfen, anstatt erst einmal zu versuchen, die Barrieren zwischen den Prozeßgegnern durch Vermittlung auf eine Verständigungsebene zu bringen. Ihre persönliche Qualifikation als Vater, aber bereits spekulativ durch Aktenstudium in frage zu stellen, läßt erkennen, mit
wem sie es hier zu tun haben.

Die richtige Vorgehensweise wäre der systemische Ansatz d. h. , daß die gesamte Familie begutachtet werden sollte. Da die Kindesmutter Psychiatrieaufenthalte in ihrer Anamnese aufzuweisen und außerdem gegen das Haager Entführungsabkommen verstoßen hat, wäre sie Die Erste, deren Sorgerechtsfähigkeit überprüft werden müßte. Danach wären die Kinder dran, was ihre Ablehnungshaltung betrifft und zuletzt Sie. Dazu ist es unerläßlich, Sie zusammen mit den Kindern zu begutachten, um aus der Vater-Kind-Interaktion entsprechende Schlüsse für die weitere Verfahrensweise zu ziehen. Jede andere Vorgehensweise wäre ein Spekulation und ist deshalb abzulehnen.

Wie auch immer, und da bin ich sicher, Herr Winterscheid wird der Letzte sein, der Ihnen zu einem Kontakt mit ihren Kindern verhelfen wird.

Meine Empfehlung:
Vermeiden Sie jeden Kontakt mit ihm, denn ich gehe davon aus, daß er Ihnen bei einer persönlichen Begegnung (Gerichtsverhandlung) etwas anhängen wird. Niemand kann Sie zu einer Konfrontation oder Zusammenarbeit mit Herrn Winterscheid zwingen.

Wir werten seit einigen Jahren gerichtspsychologische Gutachten aus dem deutschen Sprachraum aus und sind über die manipulierten Ergebnisse entsetzt.

Es ist auch skandalös, wie von der deutschen Justiz, nachweislich immer wieder beeinflußte und voreingenommene Gutachter eingesetzt werden.

gez. Abraham Weinstein
 
heinz.winterscheid@nlkh-wehnen.Niedersachsen.de
poststelle@nlkh-wehnen.Niedersachsen.de