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Mutmaßlicher Erpresser war vorbestraft

Senatorin: Suizid des 20-Jährigen unvorhersehbar

Sabine Deckwerth

Der mutmaßliche Erpresser des Online-Netzwerks SchülerVZ war vorbestraft. Er sei wegen verschiedener Betrugshandlungen bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, sagte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) gestern in einer Sitzung des Rechtsausschusses im Abgeordnetenhaus. Weil deshalb Fluchtgefahr bestand, habe er einen Haftbefehl bekommen.

Der 20-jährige Mathias L. aus Erlangen hatte sich in der Nacht zum vergangenen Sonnabend in seiner Zelle in der Jugendstrafanstalt Plötzensee mit einem Bettlaken erhängt. Er saß in Haft, weil er das Internet-Netzwerk SchülerVZ mit tausenden illegal kopierten Datensätzen erpresst haben soll. Angeblich soll er 80 000 Euro von dem Netzwerk verlangt haben, sonst wolle er die Datensätze veröffentlichen, soll er gedroht haben. Er war in den Räumen von SchülerVZ festgenommen worden.

Es gibt bereits ein psychologisches Gutachten von Mathias L. Es sei in einem vormundschaftsgerichtlichen Verfahren in Erlangen Ende Juli dieses Jahres angefertigt worden, sagte die Senatorin. In diesem Verfahren ging es darum, ob Mathias L. einen Betreuer bekommt, da er allein schlecht mit sich klar gekommen sein soll.

In diesem Gutachten, das die Anstalt erst kürzlich erhielt, sei von keiner Suizidgefahr die Rede gewesen, sagte von der Aue. Auch während der zweiwöchigen Inhaftierung des jungen Mannes habe es keinerlei Hinweise darauf gegeben, dass er sich selbst etwas antun könnte. Mathias L. sei bei der Aufnahme untersucht worden. Er durfte während der Haft arbeiten, sei täglich von 7 Uhr bis 14.30 Uhr in einer Werkstatt gewesen. Locker und aufgeschlossen sei er gewesen, unauffällig in seinem Verhalten. Der Tod des 20-Jährigen habe sie sehr betroffen gemacht, sagte von der Aue, zumal sie einen Sohn in dem gleichen Alter habe.

Nach dem Suizid hatte der Anwalt von Mathias L. die Vorwürfe einer Erpressung zurückgewiesen. Es gebe Hinweise darauf, "dass eine Erpressung nicht versucht wurde", teilte Rechtsanwalt Ulrich Dost gestern mit. Seinem Mandanten sei vielmehr durch Mitarbeiter des Netzwerkes "ein unbeziffertes Zahlungsangebot" gemacht worden. Möglicherweise, so der Anwalt, sei Mathias L. ein "Schweigegeld" angeboten worden, damit Sicherheitslücken nicht bekannt würden. (sd.)

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