VZ-Netzwerke weisen die Behauptungen des Anwalts Ulrich Dost ausdrücklich zurück
Update: 4. November, 18:30 Uhr
Nach dem Selbstmord des u. a. wegen versuchter Erpressung gegen das Online-Netzwerk SchülerVZ in Untersuchungshaft sitzenden 20-Jährigen in Berlin, hat der Anwalt des Mannes – Rechtsanwalt Ulrich Dost – laut der Nachrichtenagentur ddp behauptet, es gebe Hinweise darauf, „dass eine Erpressung nicht versucht wurde“. Ferner behauptet Ulrich Dost, dass es Hinweise darauf gegeben hätte, dass dem Tatverdächtigen im Rahmen der Gespräche mit den VZ-Netzwerken „ein unbeziffertes Zahlungsangebot“ bzw. ein „Schweigegeldangebot“ gemacht worden sei.
Die VZ-Netzwerke weisen jegliche dieser Vorwürfe mit Nachdruck zurück. Markus Berger-de León, CEO VZ-Netzwerke: „Die Vorwürfe des Anwalts Ulrich Dost sind ebenso unglaublich wie haltlos. Zu keiner Zeit wurde dem Tatverdächtigen ein Zahlungsangebot oder gar ein Schweigegeldangebot für die Daten oder den Crawler unterbreitet. Die Beurteilung und Handhabung des Falls lag und liegt aber bei den zuständigen Behörden.“
Mutmaßliche, einzelne, aus dem Zusammenhang gerissene Details aus den Ermittlungsunterlagen – die der Anwalt derzeit der Presse zukommen lässt – kommentieren wir nicht. Sämtliche Vorgänge und Unterlagen haben wir den zuständigen Behörden übergeben.
Gleichzeitig möchten wir unsere Bestürzung über diese Tragödie ausdrücken. Wir sprechen allen Angehörigen unser tiefstes Beileid aus.