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Das Kostenurteil betreffend meinen von der Dortmunder Staatspolizei mit Lug und Trug herbeigeführten Aufenthalt in der LWL-Klinik/Psychiatrie Dortmund vom 04.12. 2007 bis zum 05.12.2007. In der Sache nicht zu beanstanden, wies das AG Dortmund die Klage der LWL-Klinik auf Erstattung der "Unterbringungskosten" von rund 4.700 Euro für einen Zwangstag in der LWL-Klinik ab - die Klinik hat die Kosten nun selbst zu tragen. Ebenfalls im Grunde nicht zu beanstanden, dass mir knapp über 50 Gerichtskosten aufgebrummt wurden, weil es aufgrund einer Fristversäumung zu einem Säumnisurteil gegen mich gekommen war. Doch man sollte nicht meinen, dass hier guter Wille geherrscht habe: Das Säumnisurteil hätten sie nach allen üblichen Regeln aufheben müssen, die Klageabweisung ist nicht begründet - um mir keine Munition zu geben. Dass die LWL-Klinik ein solches Vorgehen schluckt, ohne Angabe von Gründen als Klägerin abgewiesen zu werden, spricht wohl für sich. Hätte das Gericht zu Gunsten der LWL-Klinik entschieden, so hätten sie das begründen müssen, zudem hätte ich dagegen dann Rechtsmittel einlegen können - die Sache wäre dann zunächst am Landgericht Dortmund gelandet, und dann wäre sie garantiert nicht ohne Stellungnahme des Gerichtes zum Sachverhalt vom Tisch geraten. Für mich ist der Fall noch nicht abgeschlossen, Rechtsanwalt Dr. Norbert Plandor kann sich mit diesem Fall durchaus zufrieden geben: Sein Einsatz hielt sich in Grenzen, die LWL-Klinik muss seine Kosten tragen, bei einem Streitwert von immerhin rund 4.700 Euro. Zudem ein kleiner Fehler: Für ein Säumnisurteil das im Januar 2009 erging, sollen Zinsen ab Januar 2008 gezahlt werden. Macht die NRW-Justiz das immer so, geht es oft genug durch, dann kann damit womöglich der Landeshaushalt saniert werden... Hier die Seiten des Beschlusses, vorab als unskalierte Kopien der Faxseiten (nach Aufruf bitte noch einmal zur Vergrößerung anklicken): |