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Befangenheitsantrag gegen die Richter am LG-Dortmund Helmut Hackmann, Dr. Thomas Bornemann und Richter(in?) Frieling vom 12. Juni 2009, in der Textbox darunter die Antragsbegründung vom 01.07.2009. Die verhältnismäßig lange Zeit zwischen Antrag und Begründung war durch zeitliche Probleme meines Anwaltes begründet, dem auch eine Frist bis zum 30.06. in einer mich betreffenden Sache eingeräumt war.

 

 

 

Winfried Sobottka

Karl-Haarmann-Str. 75

44536 Lünen

 

Post ausschließlich an

meinen Postempfangsbevollmächtigten:

 

Apotheker Stephan Göbel

Paracelsus-Apotheke

Königsheide 46

 

44536 Lünen

 

 

 

An das Landgericht Dortmund,

per FAX an:

 

0231 926 - 10200

 

 

 

12.Juni 2009

 

 

 

36-KLs-155 Js 170/07-51/07

 

 

Ich beantrage:

 

  1. Fristgewährung für die Begründung meiner Beschwerde vom 04. Juni 2009. Grund: Es war mir aufgrund starker beruflicher Beanspruchung meines Pflichtanwaltes Dr. Plandor über eine Woche lang nicht möglich gewesen, mich mit ihm telefonisch abzustimmen. Eine solche Abstimmung hielt ich aber für erforderlich.

 

 

  1. Den Auschluss der Richter Helmut Hackmann, Dr.Bornemann und

Frieling wegen der Besorgnis der Befangenheit in meinen Verfahren,

zudem dienstliche Erklärung dieser Personen. Begründung des Antrages und Präzisierung der beantragten dienstlichen Erklärungen werden zeitgleich mit der Begründung der Beschwerde betreffend 1. kurzfristig eingereicht werden.

 

  1. Entpflichtung der Rechtsanwältin Henriette Lyndian. Auch die

Begründung für diesen Antrag wird zeitgleich mit der Begründung

der Beschwerde betreffend 1. kurzfristig eingereicht werden.

 

 

Mit anarchistischen Grüßen

 

(im Faxoriginal unterzeichnet)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Winfried Sobottka

Karl-Haarmann-Str. 75

44536 Lünen

 

Post ausschließlich an

meinen Postempfangsbevollmächtigten:

 

Apotheker Stephan Göbel

Paracelsus-Apotheke

Königsheide 46

 

44536 Lünen

 

 

 

An das Landgericht Dortmund,

per FAX an:

 

0231 926 – 10200

 

 

01. Juli 2009

 

 

 

36-KLs-155 Js 170/07-51/07

 

 

Begründung zu meinem Besorgnisantrag vom 12. Juni 2009 gegen die Richter Helmut Hackmann, Dr. Thomas Bornemann und die Richterin Frieling.

 

 

  1. Ich mache die Entscheidungen über die bisherigen Entpflichtungsanträge in vollem Umfange zum erneuten Sachvortrag. Alle Ablehnungen waren von Ignoranz gegenüber den bewiesenen Tatsachen geprägt, denn ohne jeden Zweifel ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Verteidigung notwendig Voraussetzung einer Verteidigung. Von einem Vertrauensverhältnis  

   kann aber nicht die Rede sein, wenn die Verteidigung, wie

   nachgewiesen, den  Mandanten ständig in wichtigen Punkten belügt, ihm

   Akteninhalte vorenthält, ihm nach Monaten erklärt, er solle ihr

   alles, was er ihr zugesandt habe, nochmals zusenden, was wohl heißen

   soll, dass sie es verbummelt habe, sie ferner erklärt, sie wolle sich

   in einem Verfahren, in dem die Staatsanwaltschaft wie das Gericht

   offenkundig auf ein Wegsperren nach § 63 StGB ausgerichtet haben,

   für seine Schuldunfähigkeit einsetzen usw. – wie vorgetragen.

 

   Die ablehnenden Beschlüsse des Landgerichtes waren unter diesen

   Umständen nicht mehr zu überbietender Rechtsbruch, ebenso war es

   Rechtsbruch des OLG Hamm, über entsprechende Beschwerden einfach

   Nicht zu entscheiden, denn das Recht auf Selbstverteidigung in

   Strafverfahren ist ein international vereinbartes Menschenrecht, das

   sich auch die BRD zu achten verpflichtet hat. Mithin war die

   Verweigerung des OLG Hamm ein Verstoß gegen höherrangiges Recht und

   damit nichtig.

 

  1. Mit Datum vom 22.05 2009 lehnten die drei genannten Richter den

   Antrag meines Verteidigers Dr. Plandor, den gutachter Dr. Lasar als

  befangen abzulehnen, ohne Angabe einer stichhaltigen Begründung ab,

  obwohl Dr. Lasar nach Maßstäben der Rechtssprechung die nach Ansicht

  namhafter Experten einen klaren Ablehnungsgrund geboten hatte

 

 

  Ich beantrage zunächst die Abgabe einer dienstlichen Erklärung jeweils

  der Richter

 

-          Helmut Hackmann

 

-          Dr. Thomas Bornemann

 

-          Frieling 

 

     Zu folgenden Fragen:

 

     I War Ihnen bekannt gewesen, dass Dr. Lasar im August 2008 kein

       Problem darin gesehen hatte, mich in Anwesenheit eines Zeugen meines

       Vertrauens zu untersuchen?

 

     II War Ihnen bekannt gewesen, dass die Zulassung von Zeugen bei

        Psychiatrischen Untersuchungen von namhaften Experten dringend

        empfohlen wird, wenn die untersuchende Person das wünscht, dass

        die Zulassung von Vertrauenspersonen auf Wunsch der untersuchenden

        Person auch von höherer Rechtssprechung gefordert wird?

 

     III War Ihnen bekannt gewesen, dass der BGH im Einklang mit der

         Wissenschschaftstheorie fordert, dass psychiatrische Diagnosen

         nachvollziehbar auf belegte Befunde zurückzuführen sein müssen?

 

 

     IV Können Sie erkennen, inwiefern die vom BGH geforderte

        Notwendigkeit durch die Stellungnahme des Dr. Lasar vom August

        2008 erfüllt werde?

 

     Ich beantrage die Beantwortung der gestellten Fragen unter I, II,III

     und IV durch 1. Helmut Hackmann, 2. Dr. Thomas Bornemann, 3. Richterin

     Frieling und die Gewährung einer angemessenen Frist zur Stellungnahme, 

     die das Gericht dann auch nicht unterläuft. Dieser Hinweis erfolgt,

     weil es nicht das erste Mal wäre im laufenden Verfahren, dass mir auf

     solche Weise Prozessrechte abgeschnitten würden.

 

 

 

     Mit anarchistischen Grüßen

 

    (im Faxorigiona unterzeichnet)