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Befangenheitsantrag gegen die Richter am LG-Dortmund Helmut Hackmann, Dr. Thomas Bornemann und Richter(in?) Frieling vom 12. Juni 2009, in der Textbox darunter die Antragsbegründung vom 01.07.2009. Die verhältnismäßig lange Zeit zwischen Antrag und Begründung war durch zeitliche Probleme meines Anwaltes begründet, dem auch eine Frist bis zum 30.06. in einer mich betreffenden Sache eingeräumt war. |
Winfried Sobottka Karl-Haarmann-Str. 75 44536 Lünen Post ausschließlich an meinen Postempfangsbevollmächtigten: Apotheker Stephan Göbel Paracelsus-Apotheke Königsheide 46 44536 Lünen
An das Landgericht Dortmund, per FAX an: 0231 926 - 10200
12.Juni 2009 36-KLs-155 Js 170/07-51/07 Ich beantrage:
Frieling wegen der Besorgnis der Befangenheit in meinen Verfahren, zudem dienstliche Erklärung dieser Personen. Begründung des Antrages und Präzisierung der beantragten dienstlichen Erklärungen werden zeitgleich mit der Begründung der Beschwerde betreffend 1. kurzfristig eingereicht werden.
Begründung für diesen Antrag wird zeitgleich mit der Begründung der Beschwerde betreffend 1. kurzfristig eingereicht werden. Mit anarchistischen Grüßen
(im Faxoriginal unterzeichnet) |
Winfried Sobottka Karl-Haarmann-Str. 75 44536 Lünen Post ausschließlich an meinen Postempfangsbevollmächtigten: Apotheker Stephan Göbel Paracelsus-Apotheke Königsheide 46 44536 Lünen
An das Landgericht Dortmund, per FAX an: 0231 926 – 10200 01. Juli 2009 36-KLs-155 Js 170/07-51/07 Begründung zu meinem Besorgnisantrag vom 12. Juni 2009 gegen die Richter Helmut Hackmann, Dr. Thomas Bornemann und die Richterin Frieling.
kann aber nicht die Rede sein, wenn die Verteidigung, wie nachgewiesen, den Mandanten ständig in wichtigen Punkten belügt, ihm Akteninhalte vorenthält, ihm nach Monaten erklärt, er solle ihr alles, was er ihr zugesandt habe, nochmals zusenden, was wohl heißen soll, dass sie es verbummelt habe, sie ferner erklärt, sie wolle sich in einem Verfahren, in dem die Staatsanwaltschaft wie das Gericht offenkundig auf ein Wegsperren nach § 63 StGB ausgerichtet haben, für seine Schuldunfähigkeit einsetzen usw. – wie vorgetragen. Die ablehnenden Beschlüsse des Landgerichtes waren unter diesen Umständen nicht mehr zu überbietender Rechtsbruch, ebenso war es Rechtsbruch des OLG Hamm, über entsprechende Beschwerden einfach Nicht zu entscheiden, denn das Recht auf Selbstverteidigung in Strafverfahren ist ein international vereinbartes Menschenrecht, das sich auch die BRD zu achten verpflichtet hat. Mithin war die Verweigerung des OLG Hamm ein Verstoß gegen höherrangiges Recht und damit nichtig.
Antrag meines Verteidigers Dr. Plandor, den gutachter Dr. Lasar als befangen abzulehnen, ohne Angabe einer stichhaltigen Begründung ab, obwohl Dr. Lasar nach Maßstäben der Rechtssprechung die nach Ansicht namhafter Experten einen klaren Ablehnungsgrund geboten hatte Ich beantrage zunächst die Abgabe einer dienstlichen Erklärung jeweils der Richter
- Helmut Hackmann - Dr. Thomas Bornemann - Frieling Zu folgenden Fragen: I War Ihnen bekannt gewesen, dass Dr. Lasar im August 2008 kein Problem darin gesehen hatte, mich in Anwesenheit eines Zeugen meines Vertrauens zu untersuchen? II War Ihnen bekannt gewesen, dass die Zulassung von Zeugen bei Psychiatrischen Untersuchungen von namhaften Experten dringend empfohlen wird, wenn die untersuchende Person das wünscht, dass die Zulassung von Vertrauenspersonen auf Wunsch der untersuchenden Person auch von höherer Rechtssprechung gefordert wird? III War Ihnen bekannt gewesen, dass der BGH im Einklang mit der Wissenschschaftstheorie fordert, dass psychiatrische Diagnosen nachvollziehbar auf belegte Befunde zurückzuführen sein müssen? IV Können Sie erkennen, inwiefern die vom BGH geforderte Notwendigkeit durch die Stellungnahme des Dr. Lasar vom August 2008 erfüllt werde? Ich beantrage die Beantwortung der gestellten Fragen unter I, II,III und IV durch 1. Helmut Hackmann, 2. Dr. Thomas Bornemann, 3. Richterin Frieling und die Gewährung einer angemessenen Frist zur Stellungnahme, die das Gericht dann auch nicht unterläuft. Dieser Hinweis erfolgt, weil es nicht das erste Mal wäre im laufenden Verfahren, dass mir auf solche Weise Prozessrechte abgeschnitten würden.
Mit anarchistischen Grüßen
(im Faxorigiona unterzeichnet) |