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Winfried Sobottka

Karl-Haarmann-Str. 75

44536 Lünen

 

Post ausschließlich an

meinen Postempfangsbevollmächtigten:

 

Apotheker Stephan Göbel

Paracelsus-Apotheke

Königsheide 46

 

44536 Lünen

 

 

 

An das Landgericht Dortmund,

per FAX an:

 

0231 926 - 10200

 

12.Juni 2009

 

 

 

36-KLs-155 Js 170/07-51/07

 

 

Ich beantrage:

 

  1. Fristgewährung für die Begründung meiner Beschwerde vom 04. Juni 2009. Grund: Es war mir aufgrund starker beruflicher Beanspruchung meines Pflichtanwaltes Dr. Plandor über eine Woche lang nicht möglich gewesen, mich mit ihm telefonisch abzustimmen. Eine solche Abstimmung hielt ich aber für erforderlich.

 

 

  1. Den Auschluss der Richter Helmut Hackmann, Dr.Bornemann und

Frieling wegen der Besorgnis der Befangenheit in meinen Verfahren,

zudem dienstliche Erklärung dieser Personen. Begründung des Antrages und Präzisierung der beantragten dienstlichen Erklärungen werden zeitgleich mit der Begründung der Beschwerde betreffend 1. kurzfristig eingereicht werden.

 

  1. Entpflichtung der Rechtsanwältin Henriette Lyndian. Auch die

Begründung für diesen Antrag wird zeitgleich mit der Begründung

der Beschwerde betreffend 1. kurzfristig eingereicht werden.

 

 

Mit anarchistischen Grüßen

(im Faxoriginal unterzeichnet)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                      

                      

Antrag Nr. 4, 5 oder 6 (wird demnächst recherchiert) zur Entpflichtung der Rechtsanwältin Henriette Lyndian. Oben der Antrag selbst, in der Textbox darunter die Begründung vom 01.07. 2009, beide per FAX and das LG Dortmund.

 

 

Winfried Sobottka

Karl-Haarmann-Str. 75

44536 Lünen

 

Post ausschließlich an

meinen Postempfangsbevollmächtigten:

 

Apotheker Stephan Göbel

Paracelsus-Apotheke

Königsheide 46

 

44536 Lünen

 

 

 

An das Landgericht Dortmund,

per FAX an:

 

0231 926 – 10200

 

 

01. Juli 2009  Korrigiertes Schreiben – Antragsdatum war falsch.

 

 

 

36-KLs-155 Js 170/07-51/07

 

 

Begründung zu meinem Antrag vom 12. Juni 2009, die Rechtsanwältin Henriette Lyndian zu entpflichten.

 

 

  1. Ich mache die sachlichen Inhalten der bisherigen Entpflichtungsanträge in vollem Umfange zum erneuten Sachvortrag. Alle Ablehnungen waren von Ignoranz gegenüber den bewiesenen Tatsachen geprägt, denn ohne jeden Zweifel ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Verteidigung notwendig Voraussetzung einer Verteidigung. Von einem Vertrauensverhältnis  

   kann aber nicht die Rede sein, wenn die Verteidigung, wie

   nachgewiesen, den  Mandanten ständig in wichtigen Punkten belügt, ihm

   Akteninhalte vorenthält, ihm nach Monaten erklärt, er solle ihr

   alles, was er ihr zugesandt habe, nochmals zusenden, was wohl heißen

   soll, dass sie es verbummelt habe, sie ferner erklärt, sie wolle sich

   in einem Verfahren, in dem die Staatsanwaltschaft wie das Gericht

   offenkundig auf ein Wegsperren nach § 63 StGB ausgerichtet haben,

   für seine Schuldunfähigkeit einsetzen usw. – wie vorgetragen.

 

   Die ablehnenden Beschlüsse des Landgerichtes waren unter diesen

   Umständen nicht mehr zu überbietender Rechtsbruch, ebenso war es

   Rechtsbruch des OLG Hamm, über entsprechende Beschwerden einfach

   Nicht zu entscheiden, denn das Recht auf Selbstverteidigung in

   Strafverfahren ist ein international vereinbartes Menschenrecht, das

   sich auch die BRD zu achten verpflichtet hat. Mithin war die

   Verweigerung des OLG Hamm ein Verstoß gegen höherrangiges Recht und

   damit nichtig.

 

  1. Mit Datum vom 11.09. 2008 beantragte die Rechtsanwältin Lyndian,

jedenfalls faxte sie meinem Postempfangsbevollmächtigten ein entsprechendes Schreiben zu, gegenüber dem Landgericht Dortmund

die Einstellung des gegen mich gerichteten Strafverfahrens.

 

Das war erstens nicht mit mir vereinbart, geschah zweitens in einer Form, die möglicherweise zu behördlichem Handeln auf Basis des § 63 StGB oder des § 9 PsychKG hätte missbraucht werden können, und drittens tat sie offensichtlich nichts, obwohl das Landgericht die Entscheidung über diesen Antrag seit nunmehr fast 9 Monaten verweigert.

 

Weiterhin gibt es seit dem keinerlei schriftlichen Kontakt mehr zwischen ihr und mir, und auch gegen das offensichtlich willkürliche Vorgehen des Gerichtes im Falle des Dr. Lasar hat sie nichts einzuwenden gehabt, obwohl es gegen Forderungen von Expertenverbänden wie gegen herrschende Rechtssprechung verstösst, was der in forensischen Verfahren erfahrenen Lyndian auch bekannt sein muss.

 

Das alles hat mit Willen zu sachgerechter Verteidigung absolut nichts zu tun. Ich fühle mich nur noch dadurch bedroht, dass Lyndian Anträge im Sinne der Staatsanwaltschaft stellen könnte, falls der von mir akzeptierte Pflichtanwalt Dr. Norbert Plandor mit dem Auto vor einen Baum fahren sollte.

 

 

Mit anarchistischen Grüßen

 

(im Faxoriginal unterzeichnet)