Winfried Sobottka Karl-Haarmann-Str. 75 44536 Lünen Post ausschließlich an meinen Postempfangsbevollmächtigten: Apotheker Stephan Göbel Paracelsus-Apotheke Königsheide 46 44536 Lünen
An das Landgericht Dortmund, per FAX an: 0231 926 - 10200 12.Juni 2009 36-KLs-155 Js 170/07-51/07 Ich beantrage:
Frieling wegen der Besorgnis der Befangenheit in meinen Verfahren, zudem dienstliche Erklärung dieser Personen. Begründung des Antrages und Präzisierung der beantragten dienstlichen Erklärungen werden zeitgleich mit der Begründung der Beschwerde betreffend 1. kurzfristig eingereicht werden.
Begründung für diesen Antrag wird zeitgleich mit der Begründung der Beschwerde betreffend 1. kurzfristig eingereicht werden. Mit anarchistischen Grüßen (im Faxoriginal unterzeichnet) |
Antrag Nr. 4, 5 oder 6 (wird demnächst recherchiert) zur Entpflichtung der Rechtsanwältin Henriette Lyndian. Oben der Antrag selbst, in der Textbox darunter die Begründung vom 01.07. 2009, beide per FAX and das LG Dortmund. |
Winfried Sobottka Karl-Haarmann-Str. 75 44536 Lünen Post ausschließlich an meinen Postempfangsbevollmächtigten: Apotheker Stephan Göbel Paracelsus-Apotheke Königsheide 46 44536 Lünen
An das Landgericht Dortmund, per FAX an: 0231 926 – 10200 01. Juli 2009 Korrigiertes Schreiben – Antragsdatum war falsch. 36-KLs-155 Js 170/07-51/07 Begründung zu meinem Antrag vom 12. Juni 2009, die Rechtsanwältin Henriette Lyndian zu entpflichten.
kann aber nicht die Rede sein, wenn die Verteidigung, wie nachgewiesen, den Mandanten ständig in wichtigen Punkten belügt, ihm Akteninhalte vorenthält, ihm nach Monaten erklärt, er solle ihr alles, was er ihr zugesandt habe, nochmals zusenden, was wohl heißen soll, dass sie es verbummelt habe, sie ferner erklärt, sie wolle sich in einem Verfahren, in dem die Staatsanwaltschaft wie das Gericht offenkundig auf ein Wegsperren nach § 63 StGB ausgerichtet haben, für seine Schuldunfähigkeit einsetzen usw. – wie vorgetragen. Die ablehnenden Beschlüsse des Landgerichtes waren unter diesen Umständen nicht mehr zu überbietender Rechtsbruch, ebenso war es Rechtsbruch des OLG Hamm, über entsprechende Beschwerden einfach Nicht zu entscheiden, denn das Recht auf Selbstverteidigung in Strafverfahren ist ein international vereinbartes Menschenrecht, das sich auch die BRD zu achten verpflichtet hat. Mithin war die Verweigerung des OLG Hamm ein Verstoß gegen höherrangiges Recht und damit nichtig.
jedenfalls faxte sie meinem Postempfangsbevollmächtigten ein entsprechendes Schreiben zu, gegenüber dem Landgericht Dortmund die Einstellung des gegen mich gerichteten Strafverfahrens. Das war erstens nicht mit mir vereinbart, geschah zweitens in einer Form, die möglicherweise zu behördlichem Handeln auf Basis des § 63 StGB oder des § 9 PsychKG hätte missbraucht werden können, und drittens tat sie offensichtlich nichts, obwohl das Landgericht die Entscheidung über diesen Antrag seit nunmehr fast 9 Monaten verweigert. Weiterhin gibt es seit dem keinerlei schriftlichen Kontakt mehr zwischen ihr und mir, und auch gegen das offensichtlich willkürliche Vorgehen des Gerichtes im Falle des Dr. Lasar hat sie nichts einzuwenden gehabt, obwohl es gegen Forderungen von Expertenverbänden wie gegen herrschende Rechtssprechung verstösst, was der in forensischen Verfahren erfahrenen Lyndian auch bekannt sein muss. Das alles hat mit Willen zu sachgerechter Verteidigung absolut nichts zu tun. Ich fühle mich nur noch dadurch bedroht, dass Lyndian Anträge im Sinne der Staatsanwaltschaft stellen könnte, falls der von mir akzeptierte Pflichtanwalt Dr. Norbert Plandor mit dem Auto vor einen Baum fahren sollte. Mit anarchistischen Grüßen
(im Faxoriginal unterzeichnet) |