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Tatsächlich erinnert das aus besten Gründen an den "Schutz von Volk und Staat" durch die sog. Schutzhaft der Gestapo, die gegenüber Dritten nicht im geringsten begründet werden musste, gegen die es auch kein Rechtsmittel gab - abgesehen von einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim Polizeihauptamt! Doch wer das wagte, konnte zwar nicht auf Erfolg hoffen, musste aber damit rechnen, selbst auch als jemand eingestuft zu werden, vor dem "Volk und Staat" zu schützen waren....

Indem Schäuble solche "Vorbeugehaft" in Fällen fordert, in denen nichts außer polizeiliche Ansichten vorzubringen sind, stellt er sich insofern tatsächlich mit Reinhard Heydrich auf eine Stufe, der nicht mehr und nicht weniger für die Veranlassung von "Schutzhaft" forderte, die der "Vorbeugehaft" ja auch begrifflich sehr nahe liegt. Dabei war es, und das muss man auch dem Schäuble unterstellen, nicht nur Zweck der "Schutzhaft", missliebige Personen aus dem Verkehr zu ziehen, sondern auch, die Bevölkerung in Angst und Schrecken vor einem unkalkulierbaren Staatsterror zu versetzen, was natürlich dazu führte, dass niemand mehr wagte, auch nur den Mund aufzumachen. Eine solche Wirkung hätte es natürlich auch, wenn Schäubles "Vorbeugehaft" zum "Rechtsmittel" würde, und was Kritiker wie mich angeht, so kann man sich sicher sein, dass sie aus Sicht vieler Staatsschützer "Gefährder" sind.

Im Internet findet man, siehe unten, sehr deutliche Hinweise darauf, dass die Grundtendenzen der "Sicherheitspolitik" von Wolfgang Schäuble von vielen unmittelbar mit dem SS - Apparat in Verbindung gebracht werden, den Reinhard Heydrich im Auftrage Himmlers konzipiert und aufgebaut hat, so zum Beispiel, wenn man unter BUNDESSICHERHEITSHAUPTAMT oder unter BUNDESSICHERHEITSHAUPTAMT  SCHÄUBLE googelt. Dabei sind es vor allem zwei Punkte, die diese Assoziationen tatsächlich gut begründen: Einerseits der Drang, "prophylaktisch" massiv in Bürgerrechte einzugreifen, Stichworte BKA-Gesetz, Bundestrojaner, Vorbeugehaft, aber auch schon Mord von "Terroristen", andererseits der Drang, Polizei-, Verfassunsgschutzorganisationen und Nachrichtendiesnste zunehmend zu vereinen und zu zentralisieren.

Diese beiden Punkte hat der Historiker Heinz Höhne in seinem Buch "Der Orden unter dem Totenkopf" als Kernelemente des SS-Terrorsystems ausgemacht: Bitte anklicken!

Bemerkenswerte Aussagen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, Teil 1.

Der Bildausschnitt unten ist ein Teil eines Artikels von WELT-ONLINE unter: http://www.welt.de/politik/article1009046/Schaeuble_will_Gesetz_fuer_Toetung_von_Terroristen.html

Schäuble führte im SPIEGEL-Interview den Begriff "Gefährder" ein - ein Begriff, den das Polizeirecht so nicht kennt, wie Schäuble ihn meint: Kein Anfangsverdacht, um wegen irgendetwas zu ermitteln (!), wobei die Vorbereitung von Straftaten oder die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung natürlich Rechtsgründe für ein Vorgehen wären. Damit bleibt es restlos  unklar, wie Schäuble den "Gefährder" als solchen identifizieren will:

Was sind nach Schäubles Ansicht oder nach Ansicht der Polizei Anhaltspunkte dafür, dass jemand, dem man nichts (!) vorwerfen kann, ein "Gefährder" ist?