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Die 23 Angeklagten im Nürnberger Ärzteprozeß

Die 23 Angeklagten im Nürnberger Ärzteprozeß
Photographie von Ray D'Addario, 1946/47, copyright Dr. Helmut Sörgel, IPPNW Nürnberg
Der Nürnberger Ärzteprozeß fand vom 25. Oktober 1946 bis zum 20. August 1947 im Schwurgerichtssaal 600 des Justizpalastes statt. (Angaben zu den Angeklagten siehe unten)
 

Strafe für die Täter?

"Die Übeltaten, die wir zu verurteilen und zu strafen suchen, waren so ausgeklügelt, so boshaft und so vernichtend, dass die Kulturwelt es nicht dulden kann, dass sie ignoriert werden, denn sie könnte ihre Wiederholung nicht überleben."
Robert H. Jackson, Amerikanischer Hauptankläger im Kriegsverbrecherprozeß

Im Londoner Abkommen vom 8. August 1945 beschlossen die Alliierten die Gründung eines Internationalen Militärgerichtshofs. Am 20. November 1945 begann in Nürnberg, der Stadt der NS-Reichsparteitage, der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher. Bis 1949 folgten zwölf weitere Prozesse gegen politische, militärische und wirtschaftliche Führungsgruppen sowie einzelne Berufsgruppen.

Der erste dieser "Nachfolgeprozesse" war der "Militärgerichtshof in Sachen Vereinigte Staaten von Amerika gegen Karl Brandt und Genossen", der "Ärzteprozeß". Am 21. November 1946 wurde die Anklage verlesen, die den 23 Ärzten und Wissenschaftlern Verbrechen gegen die Menschheit vorwarf. Zehn Monate später erfolgte die Urteilsverkündung: In sechzehn Fällen lautete das Urteil auf schuldig. Fünf der Angeklagten erhielten eine lebenslängliche Haftstrafe, sieben wurden zum Tod durch den Strang verurteilt. Die Hinrichtung wurde am 2. Juni 1948 in Landsberg/Lech vollzogen.

Der Großteil der Ärzte, die in Konzentrationslagern, in Krankenhäusern und Heilanstalten die Chancen genutzt hatten, die das Dritte Reich ihnen bot, kam jedoch ohne adäquate Bestrafung davon. Manche setzten sich wie Mengele rechtzeitig ins Ausland ab. Andere erhielten in einer Atmosphäre, die bereits vom beginnenden Kalten Krieg geprägt war, sehr milde Urteile. Durch einen Beschluß des amerikanischen "Beratenden Gnadenausschusses" wurde Anfang 1951 für die bereits verurteilten Ärzte ein bedeutender Straferlaß gewährt. 1956 waren alle verhängten Freiheitsstrafen wieder aufgehoben.

 

Die 23 Angeklagten im Nürnberger Ärzteprozeß
 
Hintere Reihe von links nach rechts:

Gerhard Rose, Prof. Dr. med., Chef der Abt. für tropische Medizin am Robert-Koch-Institut, beratender Hygieniker und Tropenmediziner beim Chef des Sanitätswesens der Luftwaffe, Generalarzt d. R. (Lebenslänglich)

Siegfried Ruff, Dr. med., Direktor des Fliegermedizinischen Instituts der Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt e.V. Berlin (Freispruch)

Viktor Brack, Oberdienstleiter in der Kanzlei des Führers, SS-Oberführer (Todesurteil)

Wolfgang Romberg, Dr. med., Abteilungsleiter an der Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt e.V. (Freispruch)

Hermann Becker-Freyseng, Dr. med., Referent für Luftfahrt-Medizin im Amte des Sanitätsinspekteurs der Luftwaffe, Stabsarzt (20 Jahre Haft)

August Weltz, Prof. Dr. med., Chef des Instituts für Luftfahrt-Medizin München, Oberfeldarzt (Freispruch)

Konrad Schäfer, Dr. med., Assistent am Chemotherapeutischen Laboratorium der Schering AG, Unterarzt im Stab des Forschungsinstituts für Luftfahrt-Medizin Berlin (Freispruch)

Waldemar Hoven, Dr. med., Lagerarzt im KZ Buchenwald, SS-Hauptsturmführer (Todesurteil)

Wilhelm Beiglböck, Prof. Dr. med., Oberarzt der I. Medizinischen Universitätsklinik in Wien (Prof. Eppinger), Stabsarzt (15 Jahre Haft)

Pokorny, Dr. med., Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Freispruch)

Oberheuser, Dr. med., Lagerärztin im KZ Ravensbrück, Assistenzärztin in Hohenlychen (20 Jahre Haft)

Fischer, Dr. med., Assistenzarzt in Hohenlychen, Sturmbannführer der Waffen-SS (Lebenslänglich)
 

Vordere Reihe von links nach rechts:

Brandt, Prof. Dr. med., Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, Begleitarzt Hitlers, Generalleutnant der Waffen-SS (Todesurteil)

Siegfried Handloser, Prof. Dr. med., Chef des Wehrmachts-Sanitätswesens und Heeres-Sanitäts-Inspekteur, General-Oberstabsarzt (Lebenslänglich)

Rostock, Prof. Dr. med., Direktor der Chirurgischen Universitätsklinik Berlin, beratender Arzt der Armee, Amtschef der Dienststelle Medizinische Wissenschaft und Forschung, Generalarzt der Reserve (Freispruch)

Schröder, Prof. Dr. med., Chef des Sanitätswesens, General-Oberstabsarzt (Lebenslänglich)

Genzken, Dr. med., Chefarzt des Sanitätswesens der Waffen-SS (Lebenslänglich)

Gebhardt, Prof. Dr. med., Chefarzt der Heilanstalt Hohenlychen, Oberster Kliniker beim Reichsarzt SS, Leibarzt Himmlers, Präsident des Deutschen Roten Kreuzes (Todesurteil)

Blome, Prof. Dr. med., Stellvertreter des Reichsgesundheitsführers, Stellvertretender Leiter der Reichsärztekammer (Freispruch)

Joachim Mrugowsky, Prof. Dr. med., Chef des Hygiene-Institutes der Waffen-SS, Oberster Hygieniker, SS-Oberführer (Todesurteil)

Rudolf Brandt, Dr. jur., Persönlicher Referent des Reichsführers-SS, Leiter des Minister-Büros im Reichsinnenministerium, SS-Standartenführer (Todesurteil)

Helmut Poppendick, Dr. med., Leitender Arzt im SS-Rasse- und Siedlungs-Hauptamt, Chef des persönlichen Büros im Stabe des Reichsarztes SS, SS-Oberführer (10 Jahre Haft)

Wolfram Sievers, General-Sekretär der Gesellschaft Ahnenerbe (Forschungs- und Lehrgemeinschaft der SS), Direktor des Institutes für wehrwissenschaftliche Zweckforschung, SS-Standartenführer (Todesurteil)

 

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