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Strafe für die Täter?"Die Übeltaten, die wir zu verurteilen und zu strafen suchen,
waren so ausgeklügelt, so boshaft und so vernichtend, dass die Kulturwelt
es nicht dulden kann, dass sie ignoriert werden, denn sie könnte
ihre Wiederholung nicht überleben." Im Londoner Abkommen vom 8. August 1945 beschlossen die Alliierten die Gründung eines Internationalen Militärgerichtshofs. Am 20. November 1945 begann in Nürnberg, der Stadt der NS-Reichsparteitage, der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher. Bis 1949 folgten zwölf weitere Prozesse gegen politische, militärische und wirtschaftliche Führungsgruppen sowie einzelne Berufsgruppen. Der erste dieser "Nachfolgeprozesse" war der "Militärgerichtshof in Sachen Vereinigte Staaten von Amerika gegen Karl Brandt und Genossen", der "Ärzteprozeß". Am 21. November 1946 wurde die Anklage verlesen, die den 23 Ärzten und Wissenschaftlern Verbrechen gegen die Menschheit vorwarf. Zehn Monate später erfolgte die Urteilsverkündung: In sechzehn Fällen lautete das Urteil auf schuldig. Fünf der Angeklagten erhielten eine lebenslängliche Haftstrafe, sieben wurden zum Tod durch den Strang verurteilt. Die Hinrichtung wurde am 2. Juni 1948 in Landsberg/Lech vollzogen. Der Großteil der Ärzte, die in Konzentrationslagern, in Krankenhäusern und Heilanstalten die Chancen genutzt hatten, die das Dritte Reich ihnen bot, kam jedoch ohne adäquate Bestrafung davon. Manche setzten sich wie Mengele rechtzeitig ins Ausland ab. Andere erhielten in einer Atmosphäre, die bereits vom beginnenden Kalten Krieg geprägt war, sehr milde Urteile. Durch einen Beschluß des amerikanischen "Beratenden Gnadenausschusses" wurde Anfang 1951 für die bereits verurteilten Ärzte ein bedeutender Straferlaß gewährt. 1956 waren alle verhängten Freiheitsstrafen wieder aufgehoben.
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