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Impressum: Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen, BR-Deutschland, politisch Verfolgter in der nur angeblich rechtsstaatlichen und nur angeblich demokratischen BRD. EMAIL: winfried_sobottka16@web.de  Tel: 0049   231 986 27 20 (int.) 

 

TEIL 1 -  Beiträge aus dem alten Murat-Kurnaz-Forum des Thomas Vogel betreffend:

MORD NADINE O. WETTER/RUHR -  staatlicher Mord der schrecklichsten Art, Missbrauch des DNA-Beweises zur Vertuschung der wahren Täter und zur absichtlichen Falschverurteilung eines Unschuldigen

 

 

Winfried Sobottka



Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 169
Wohnort: Lünen/NRW/D/E/W

BeitragVerfasst am: 15.03.2008, 21:41    Titel: BRD verurteilt falsch zur Verdeckung eigener Morde!!! Antworten mit Zitat

Im zweiten Beitrag innerhalb dieses Threads befindet sich ein Beitrag aus ARTE darüber, was kriminalistische Spurensicherung heute bedeutet. Damit wirklich klar ist, dass man Spuren in einer Wohnung, wenn es welche gibt, auch gefunden werden, wenn man eine Spurenlage aufnimmt.


Dipl.-Kfm Winfried Sobottka * Karl-Haarmann-Str. 75 44536 Lünen 0231/986 2720

Wer unter NADINE O. MORD WETTER/RUHR googelt, findet dort seit September 2006
Beiträge von mir ganz oben.

Wer unter SOBOTTKA googelt, findet mich unter ca. 68.000 Eintragungen an 2. Stelle –
höher will ich nicht, denn über mir steht mein Großonkel GUSTAV SOBOTTKA, der ebenso
wie zwei seiner Söhne für seine politische Überzeugung gemordet wurde: Er selbst und einer
seiner Söhne von den Stalinisten, der andere Sohn von den Nazis.

Hier der hauptsächliche Grund dafür, weshalb ich verfolgt werde:


Wer sich mit meinen Beiträgen zum Mordfalle Nadine O., August 2006 in Wetter/Ruhr
befasst hat, weiß, dass ich mit meinen Behauptungen einwandfrei im Rechte bin:

Erstens kann bisher absolut niemand erklären, wie Philipp J. den Mord an Nadine O.
begangen haben soll, ohne irgendwelche Spuren im Hause/am Tatort zu hinterlassen: Spuren
will die Polizei nur an Gegenständen gefunden haben, die nach dem Mord verschwunden
waren, zudem an einem Lichtschalter, den die Polizei ausgebaut hatte.

Ansonsten gab es im ganzen Hause keine einzige Spur von Philipp! Dabei weiß heute doch
wirklich jeder, dass man eine Wohnung nicht einmal betreten kann, ohne DNA-Spuren zu
hinterlassen! Bis heute kann niemand sagen, wie Philipp J. Nadine O. so umgebracht haben
soll, dass es zur Spurenlage passte – während es ein leichtes ist, zu erklären, wie die Mädchen
es getan haben müssen.

Den logischen Beweis für die Unschuld des Philipp J. habe ich zum Gegenstand mehrerer
Strafanzeigen und anderer Eingaben bei Behörden gemacht – niemals ging man sachlich
darauf ein, die ARGE Unna ging gar nicht darauf ein, Strafanzeigen wurden mit hohlen
Worten abgeschmettert.

Auch das belegt sehr wohl, dass meine Behauptungen zutreffen: Ein Staat, der solch schwere
Beschuldigungen sachlich ausräumen könnte, würde das zweifellos tun! Vor allem, da man
doch weiß, dass ich solche Dinge ins Internet stelle und auch anders verbreite!

Es besteht nicht der geringste Zweifel, dass absichtlich ein junger Mann falsch verurteilt
wurde, um die wahren Mörder zu schützen, und es besteht auch kein Zweifel daran, dass die
Beweismittel, die Philipps DNA trugen, vorsätzlich mit DNA präpariert worden sein müssen:
Da er gar nicht im Hause war, kann er dort weder den Lichtschalter noch Telefonkabel mit
seiner DNA kontaminiert haben. Im Falle des Lichtschalters aber kann niemand anders als die
Polizei Philipps DNA aufgetragen haben!

All diese Dinge sind u.a. von mir bekannt gemacht worden: Der Generalbundesanwaltschaft,
der Angela Merkel, dem Wolfgang Schäuble, der Brigitte Zypries, dem BGH, dem OLG
Hamm, der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm, mehreren großen Zeitungen, mindestens 80
Pastoren/Pfarrern usw. usf. Reaktionen: Meist gar keine, ansonsten hohle Worte.

Niemand kann bis heute sagen, warum Philipp J. Nadine O. umgebracht haben soll. Niemand
kann belegen, dass Philipp J. jemals überhaupt gewalttätig in Erscheinung getreten ist! Dafür
konfrontierte man die Öffentlichkeit damit, dass er keine Freundin habe, dass er 3.000 Pornos
aus dem Internet geladen gehabt habe, dass man einen Damenslip bei ihm gefunden habe,
dass er die Klassenkasse gestohlen habe.

Aus dem WAZ-Bericht vom 16.09.2006, nachlesbar unter www.winsobo.de, geht hervor, dass
die Eltern der Nadine O. es sich nicht vorstellen konnten, dass Philipp der Täter sei. Zwar
traten sie im Prozess gegen ihn als Nebenkläger auf, doch das war die einzige Möglichkeit für
sie, überhaupt am Prozess teilzunehmen, denn der fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit
statt.

Die Anwältin der Nebenklage äußerte nach vielen Verhandlungstagen vor Fernsehkameras,
gezeigt wurden Aufnahmen vom Außentermin am und im Hause des Mordes, dass nichts
zusammenpasse und dass auf der Basis kein Urteil gefällt werden könne!

Sonst hört man von Nebenklägern und deren Vertretern, dass man Reue vom Täter erwarte,
über das Verhalten des Täters entsetzt sei und so weiter.

Der Pflichtverteidiger des Philipp J. verzichtete auf die Einlegung einer Berufung – obwohl
Philipp J. zur Höchststrafe verurteilt war, und obwohl nach Ansicht der Nebenklage nichts
zusammengepasst habe und auf der Basis kein Urteil hätte gefällt werden können!

Dafür legte der Pflichtverteidiger des Philipp J. Rechtsmittel dagegen ein, dass die Eltern der
Nadine O. ihre Rechtskosten im Verfahren von dem schuldig gesprochenen Philipp J. bezahlt
haben wollten – ein absolutes Unding, wenn er nach Gerichtsurteil ihre Tochter umgebracht
haben soll! Zudem kann es Philipp J. auch völlig egal sein: Er kann sowieso nicht zahlen, so
würde der Staat auf den Rechtskosten der Nebenklage sitzen bleiben.

Schon aus einem Ruhrnachrichten-Bericht war hervorgegangen, dass die Eltern der Nadine O.
sich vom Gericht tyrannisiert fühlten, es gibt wohl keine andere Erklärung für den dahinter
steckenden Hass des Gerichtes als den, dass es dem Gericht nicht passte, Zeugen für sein
unerhörtes Justizverbrechen zu haben, das es viel lieber ausschließlich im Kreise seiner
Mitverschworenen/Mittäter verübt hätte. Behauptet wurde natürlich, der Ausschluss der
Öffentlichkeit erfolge zum Schutze Philipps, doch daran müssen bereits sehr ernste Zweifel
bestehen: Bereits am 16.09.2006, als Philipp J. nach Rechtslage jedenfalls noch als
unschuldig zu gelten hatte, veröffentlichte die WAZ u.a. folgende Details über ihn, die sie
schließlich nur von Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen haben kann: 3.000 Porno-
Bilder aus dem Internet geladen, Damenslip bei ihm gefunden, keine Freundin.

Natürlich kann es nicht dem Schutz von Philipp J. gedient haben, diese Dinge an die
Öffentlichkeit zu bringen, schließlich geht nicht jeder schamlos mit solchen Details seines
Privatlebens um. Die Zielsetzung dieses Vorgehens kann objektiv nur gewesen sein, Philipp J.
in den Schmutz zu ziehen, wobei solche Details absolut gar nichts mit der Bereitschaft zu
grauenvollen Morden zu tun haben: Als ich etwa in Philipps Alter war, kam es gelegentlich
vor, dass man Damenwäsche bei mir finden konnte, insbesondere eine junge Dame tauchte
nie ohne Wechsel-Unterwäsche bei mir auf. Zeiten, in denen ich keine Freundin hatte, gab es
oft, und auch heute habe ich leider keine Partnerin. Auf den PC und Datenträgern, die die
Polizisten vom KK-Staatsschutz der Kripo Dortmund am 04.12.2007 aus meiner Wohnung
und der einer Nachbarin stahlen, dürften weitaus mehr als 3.000 Pornobilder gewesen sein,
sogar SM-Videos und -Bilder. Doch ich habe noch niemals auch nur darüber nachgedacht,
eine Frau umbringen zu wollen, obwohl es Frauen gegeben hatte, die mich mehr oder weniger
subtil in die emotionale Versklavung hatten führen wollen, was mir in einem Falle ein
vorübergehendes Trauma beschert hatte. Dann hatte man über Philipp J. noch nachlesen
können, dass er unter Tarnnamen mit jungen Damen gechattet habe. Das macht so gut wie
jeder Jugendliche, das ist absolut nichts besonderes.

Wenn es der Justiz also um den Schutz der Persönlichkeitsrechte des 19-jährigen Philipp J.
gegangen wäre, dann hätte sie solche Dinge nicht in die Öffentlichkeit getragen. Die
Nichtzulassung der Öffentlichkeit zum Prozess kann nur dem Ziele gedient haben, den
ungeheuerlichen Rechtsbruch der Justiz hinter verschlossenen Türen begehen zu können.

Nur die Eltern und die Schwester der Nadine O. konnten in diese Burg des Verbrechens
eindringen und sich zu Zeugen des justiziellen Schwerverbrechens machen, in dem sie eben
Nebenklage erhoben und ihnen die Teilnahme am Prozess unter diesen Umständen nicht
verwehrt werden konnte. Damit zogen sie den Hass der Justiz auf sich, und der
Pflichtverteidiger des Philipp J., der es widerspruchslos akzeptierte, dass Philipp J., obwohl er
es nicht gewesen sein kann und obwohl „nichts zusammenpasste" zur Höchststrafe verurteilt
wurde, machte sich dann auch noch zum Racheinstrument der Justiz, indem er „im Namen"
des Philipp J. Rechtsmittel dagegen einlegte, dass die Nebenklage ihre Rechtskosten praktisch
von der Staatskasse ersetzt haben wollte.

Auch dem eingesetzten Gerichtspsychiater musste nach Spurenlage klar sein, dass Philipp J.
gar nicht Täter gewesen sein kann. Dennoch trug er das Verbrechen mit, stellte Philipps
Schuldfähigkeit fest und schob darüber hinaus alle Unzulänglichkeiten des Verfahrens auf
Philipp J.: Er sei eben ein so hoch begnadeter Lügner, dass die ganze Wahrheit aus ihm nicht
herauszubekommen sei. Die objektive Wahrheit ist, dass eben auch Philipp J. keine Erklärung
dafür bieten konnte, wie er unmögliches geschafft haben sollte. Denn hätte es eine
Möglichkeit gegeben, dann hätte man ihm zweifellos auch dahingehend ein Geständnis
abpressen können: Bis zum Foltermord an einem jungen Strafgefangenen in der NRW_JVA
Siegburg hatte Philipp J. die Tat bestritten, doch mit jenem Foltermord, der für keinen
Staatsbeamten ernsthafte Konsequenzen hatte, hatte man ein sehr eindrucksvolles Druckmittel
gegen Philipp J. in der Hand. Man konnte ihm durchaus sagen:"Was dem passiert ist, kann
Dir auch passieren. Sogar vor dem Prozess. Und auch dann wird es für uns keine
Konsequenzen haben. Überlege es Dir, ob Du nicht lieber gestehen willst."

Vielleicht hatte man ihn vorübergehend mit üblen Jungs zusammengesteckt, die ihm noch ein
wenig Angst machten.

Jedenfalls kann es keine andere Erklärung dafür geben, dass Philipp J. einen Grauensmord
„gestand", den er absolut nicht begangen haben kann, als die, dass er zu einem „Geständnis"
genötigt wurde.

Schlimmer kann ein Staat das Recht nicht mehr brechen, abscheulicher kann ein Staat nicht
mehr handeln, deutlicher und schlimmer kann ein Rechtsanwalt seinen Mandanten nicht
verraten, und abscheulicher, als BILD und WAZ mit einer Mischung aus Täuschung und
Informationsunterschlagung sich zu einem Helfer dieser Schwerstverbrecher gemacht haben,
können Zeitungen sich nicht mehr auf die Seite schrecklichsten Unrechtes schlagen.

Das sind die Tatsachen, die das wahre Wesen des deutschen Staates, der deutschen
Rechtsanwaltschaft, der deutschen Gerichtspsychiatrie, der deutschen Medien entlarven.

Dass Angela Merkel es vor solchen Hintergründen noch wagt, im Ausland Rechtsstaatlichkeit
zu fordern, um der BRD einen falschen Schein gegenüber der deutschen und der
internationalen Öffentlichkeit zu geben, kann an Dreistigkeit nicht mehr überboten werden.

Vor diesen Hintergründen wird aber auch deutlich, dass man für die Afghanen und die Iraker
insofern Verständnis haben muss, dass sie es nicht wollen, dass in ihrem Lande Polizei und
Justiz von satanistischen Staaten wie den USA und der BRD aufgebaut werden. Es wird
nachvollziehbar, dass sich viele Anschläge gegen Afghanen und Iraker richten, die sich als
Polizisten für den Aufbau einer solch satanistischen Staatsmacht bereit stellen oder bereit
stellen wollen. An der Stelle kämpfen Iraker und Afghanen um ihr Lebensrecht.

Und auch in Deutschland und in den USA ist es nötig, um das Lebensrecht des Volkes zu
kämpfen.
_________________
Im August 2006 wurde ein 15-jähriges Mädchen in Wetter von 5 Mädchen in absolut übelster Weise ermordet. Die Mörder stecken mit Polizei und Justiz unter einer Decke: http://winsobo.de/viewtopic.php?t=547

_________________
Googeln:

MORD NADINE O. WETTER/RUHR

In diesem Fall geht es um alles: Polizei und Justiz hängen in übelstem Ritualmord der Satanisten drin und LASSEN einen Unschuldigen dafür "büßen" !!! Und die Mörder sind unbelangt!!!
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Winfried Sobottka



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BeitragVerfasst am: 15.03.2008, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hatte Philipp J. womöglich doch am Tatort sein und morden können, ohne dass die Polizei Spuren von ihm hatte finden können?

Das ist die zentrale Frage meiner Beweisführung für die Unschuld Philipps.

Die Antwort lautet: Nein, er kann nicht dort gewesen sein, weil man sonst selbst kleinste Spuren hätte finden und ihm hätte zuordnen können. Im Grunde kann man sich das so vorstellen: Eine Spur, die von einem guten Suchhund verfolgt werden kann, kann heutzutage auch von guten Kriminaltechnikern nachverfolgt werden.

Die Hagener Polizei hatte eine zig-köpfige Mordkomission eingerichtet, von Anfang an wurde sie von Spezialisten des Landeskriminalamtes unterstützt. Das bedeutet: Man hatte zweifellos alle heute üblichen Verfahren zur Verfügung, ebenfalls das entsprechende Wissen und Können.


Hätte Philipp J. im Hause sein und dort morden können, ohne, dass ein guter Suchhund das anschließend hätte registrieren können, dass Philipp dort gewesen war? So kann man sich die Sache als Laie in etwa stellen.

Jedenfalls hatte ich einen Beitrag aus dem Internet kopiert, dazu ein paar Worte vorangestellt:


Ich stelle am besten einen Beitrag aus dem Internet hier ein. Im oberen Teil wird gesagt, dass selbst kleinste Spuren heutzutage zu finden sind, im Beitrag zur DNA-Analyse, dass selbst kleinste Partikel hinreichend vervielfältigt werden können, dass man sie untersuchen kann.

Das heißt: Selbst kleinste Partikelchen von Philipp J. hätte man gefunden und hätte sie auch auswerten können. Nicht nur DNA: Faserteile von der Kleidung sind bei gebrauchter Kleidung auch oft exakt zuzuordnen.

Kurzum: Man hätte Spuren von Philipp J. finden müssen, wenn er auch nur am Tatort gewesen wäre.

Hier nun der Beitrag aus dem Internet, von ARTE:

Moderne Spurensicherung


Kriminaltechnik von heute

Speichel, Sperma, Blut... Spuren am Tatort. Material für die Spurensicherer, mit dem sie äußerst sorgfältig umgehen müssen. Hier kommen die Kriminaltechniker zum Einsatz, die mit immer moderneren Analyse-Methoden arbeiten.


Bekleidet mit weißen Spezialoveralls, Füßlingen, Kapuze und Handschuhen, sind Kriminaltechniker aus der Aufklärung von Straftaten nicht mehr wegzudenken. Sie erstellen Gutachten zu den an den Tatorten sichergestellten Spurenträgern. Wichtige Beweismittel, die der Beurteilung einer Straftat dienen und oft eine der wenigen Entscheidungshilfen von Richtern sind. So kann ein Freispruch oder eine Verurteilung buchstäblich "an einem Haar" hängen.

Ein kurzer Überblick über verschiedene Untersuchungsverfahren und –techniken:


Fingerabdrücke – ein alt bewährtes Verfahren wird digitalisiert

Die Fingerabdrücke eines Menschen sind einmalig und ändern sich im Verlaufe des Lebens nicht. Ihre biometrische Untersuchung ist die weltweit am häufigsten eingesetzte Methode zur Identitätsfeststellung einer Person, die die Polizei schon seit über 100 Jahren einsetzt. Heute werden Fingerabdrücke digital erfasst und in riesigen Datenbanken abgespeichert. Somit können sie ständig über Computer abgerufen werden, um in kürzester Zeit festzustellen, ob sie mit denen eines Verdächtigen übereinstimmen. Früher waren dazu zahlreiche Ermittler nötig.


DNA-Analyse – angewandte Genforschung

Die Analyse des „genetischen Fingerabdrucks“ ist innerhalb weniger Jahre zu einem der wichtigsten Ermittlungsinstrumente geworden. Sie wird sehr häufig zur Identitätsfeststellung von Personen eingesetzt und basiert auf der Analyse von Hautzellen, Haaren oder Blut. Oft reichen aber die am Tatort vorgefundenen DNA-Proben für die Analyse nicht aus. In solchen Fällen wird die Erbsubstanz durch die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) vervielfältigt. Anhand dieses Verfahrens, das den natürlichen DNA-Vervielfältigungsprozess gewissermaßen imitiert, erhält der Kriminaltechniker auswertbare DNA-Kopien.


Ballistik – Projektile unter der Lupe
Wenn ein Schuss abgegeben wurde, verfügen die Ermittler über eine Reihe von Möglichkeiten zur Überführung eines Verdächtigen. Patronenhülsen und Geschosse können mikroskopisch analysiert werden und stellen aussagekräftiges Beweismaterial dar. Die Ballistik-Experten suchen nach Rillen und anderen charakteristischen Spuren, anhand derer sie den verwendeten Waffentyp ermitteln können. Durch die Bestimmung der ballistischen Kurve des Projektils kann genau ermittelt werde, von welchem Standort aus der Schuss abgegeben wurde.


Forensische Faseranalyse – das sicherste Untersuchungsverfahren
Die Kriminaltechniker können auch am Tatort sichergestellte Fasern analysieren. Sie geben Aufschluss über eine Vielzahl von Details: über die Art eines Kleidungsstücks, dessen Herkunft und manchmal sogar über den Hersteller des Stoffs. Oft kann mit einer winzigen Fussel sicher nachgewiesen werden, dass ein Verdächtiger am Tatort war.


Täterprofiling – Umreißen der Täterpersönlichkeit
Durch die Analyse der bei einem Verbrechen ermittelten Indizien kann die forensische Psychiatrie ein so genanntes Täterprofil erstellen, bei dem die Persönlichkeit eines mutmaßlichen Täters untersucht und bewertet wird, selbst wenn seine genaue Identität nicht bekannt ist. Dies gestattet es, sein weiteres Handeln zu beschreiben oder sogar zu antizipieren.


Sabine Lange