Bemerkenswert an der Anklageschrift, dass sie mir versuchten Mord aus niedrigsten oder gar völlig fehlenden Motiven vorwirft, mir zugleich versuchten Selbstmord vorwirft. Alles begangen angeblich am 04.12.2007. Aber - anders als sonst - wird nun die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt. Also bin ich nach Ansicht der StA wohl doch prozessfähig. Oder? Trotz angeblich versuchten Selbstmordes und angeblichen niederträchtigsten Mordversuches?
Diese Vorwürfe lagen definitiv nicht auf dem Tisch, als ich am 05.12.2007 in der Anhörung vor Amtsrichterin Kempkens und LWL-Kliniken-Ärzten Drs. Aubel und Büchner saß.
Ansonsten wäre es ja auch nicht verständlich, dass diese Dinge nicht Eingang in den Bericht der LWL-Klinik-Ärzte gefunden haben, auch wäre es nicht verständlich, dass ich am 05.12.2007 entlassen werden musste, weil man keine wahren Hinweise auf Gemein- oder Selbstgefährlichkeit zu bieten hatte.
Jede und jeder mögen sich einmal selbst die Frage stellen, ob ich am 05.12.2007 aus der LWL-Klinik entlassen worden wäre, wenn ich am 04.12.2007 Suizid und niederträchtigsten Mord an einer Polizistin des Kriminalkomissariats Staatsschutz der Dortmunder Polizei versucht gehabt hätte!!!
Hier wird vorsätzlich von Justiz und Polizei gelogen, dass sich die Balken biegen, hier zeigt sich die hässliche Fratze unbeirrbaren Unrechtes.