Wenn man nicht wüsste, dass diese Leute auf solchen Touren Menschen dauerhaft in die Psychiatrie wegsperren, was ja wirklich keine Kleinigkeit ist, dann könnte man sich nur kräuseln vor Lachen:
Er jetzt, schließlich sind wirksam Befangenheitsanträge gegen Richter und Gutachter, sowie ein Entpflichtungsantrag gegen die Rechtsanwältin gestellt, zudem ist es mir im Grunde absolut egal, ob das Gericht einen völlig unhaltbaren Beschluss nach § 81 STPO fällt, oder nicht, ist mir aufgefallen, dass die Rechtsanwältin Henriette Lyndian mir die eigentliche Stellungnahme des Dr. med. Bernd Roggenwallner, datiert vom 25.02.2008, offenbar doch, wenngleich erst am 05.06.2008, per FAX an den Apotheker Stephan Göbel, meinen Postempfangsbevollmächtigten, hat zukommen lassen. Na ja, war ja schon nach 3,5 Monaten, vom Gericht werde ich sie vielleicht auch noch bekommen. Richter Helmut Hackmann wird das vielleicht auch noch veranlassen, schließlich will er ja immer ein zügiges Verfahren.
Zugegeben: Man braucht eine Mischung aus gesundem Mutterwitz und schwarzem Humor, um in dem Schreiben des Dr. med. Bernd Roggenwallner eine "gutachterliche Stellungnahme" darüber zu erkennen, ob es angebracht sei, mich "psychiatrisch" in einem Krankenhaus zu "untersuchen".
Das Schriftstück ist aufrufbar per Klick auf den folgenden Link, ein weiterer Klick nach Aufrufen des Dokuments führt zur Vergrößerung/Lesbarkeit:
http://i46.servimg.com/u/f46/12/66/18/71/1806ly10.jpg
Nach den Dankesworten und Begrüßungsworten an den Vorsitzenden Richter Helmut Hackmann schreibt Dr. med. Bernd Roggenwallner noch folgendes:
„Kenntnisse über seinen psychischen Zustand konnten bisher nicht gewonnen werden. Die Unterbringung gemäß § 81 stellt insofern eine weitere Erkenntnismöglichkeit zur Vorbereitung des Gutachtens dar und wird insofern von medizinischer Seite als indiziert abgesehen.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung, im Übrigen verbleibe ich
Mit freundlichem Gruß
Dr. med Bernd Roggenwallner“
Ich stelle dazu fest:
1. Der "Gutachter" hat überhaupt keine Ahnung von meinem psychischen Zustand, wenn man seinen Worten folgt, denn was sonst soll es heißen, wenn er schreibt, dass Erkenntnisse über meinen psychischen Zustand bisher nicht hätten gewonnen werden können?
2. Vor diesem Hintergrund verzichtet er darauf, sich die Frage zu stellen, ob an meiner psychischen Gesundheit überhaupt zu zweifeln sei, denn selbst nach gängiger Rechtspraxis wäre das ja notwendige Voraussetzung dafür, dass man eine solche Untersuchung anstrebte: Ansonsten müßte man jeden Angeschuldigten/Beschuldigten zum Psychiater schicken!
3. Dann schreibt er noch lapidar, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus stelle insofern eine weitere Erkenntnismöglichkeit dar und sei deshalb medizinisch indiziert. Das kann er auch in jedem anderen Falle eines Strafverfahrens behaupten, mit dem selben Recht oder Unrecht.
Man kann diese "medizinisch gutachterliche Stellungnahme" mit anderen Worten so ausdrücken: "Bisher habe ich keine Ahnung, aber weitere Erkenntnisse wären möglich, wenn man den Mann einsperrt, und darum ist das aus medizinischen Gründen notwendig."
Unglaublich, wahrhaft unglaublich, aber wenn Rechtsanwältin Henriette Lyndian dieses Schreiben nicht gefälscht haben sollte, dann muss es von dem Mann stammen, den die Dortmunder Justiz und diverse Zeitungen bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit als "forensisch sehr erfahrenen und besonders qualifizierten Gutachter" bezeichnen.
Fortsetzung folgt.....