Nachdem gestellte Strafanzeigen mit leeren Worten abgeschmettert waren, Briefe an Politiker, hohe Richter, Zeitungen und so weiter nichts genutzt hatten, um den unschuldigen Philipp J. freizubekommen und Maßnahmen gegen die wahren Mörder einzuleiten, wurde ich in Äußerungen rabiat. Den Äußerungen ist zu entnehmen, worum es mir ging. Doch das durfte ja keine Rolle spielen!
Darum ließ Amtsrichter Jan Knappmann die Frage nach meinen Bewegungsgründen völlig außer Acht! Dabei hatte ich sie doch schriftlich wie mündlich umfassend erklärt gehabt, und zudem ist ein Richter DURCH DAS GESETZ verpflichtet, die Strafe nach den Bewegungsgründen zu bemessen (u.a. § 46 StGB)!!!
Lesen Sie das Urteil selbst, und suchen Sie nach der Stelle, wo er auf meine Bewegungsgründe eingeht!
Sie werden keine finden!!!
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, deutscher Anarchist, Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen