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Impressum: Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen, BR-Deutschland, politisch Verfolgter in der nur angeblich rechtsstaatlichen und nur angeblich demokratischen BRD. EMAIL: winfried_sobottka16@web.de Tel: 0049 231 986 27 20 (int.)
Die Anlage zum Schreiben, mit dem Schreiben gefaxt, ist im Antwortbeitrag unterhalb dieses Beitrages zu finden, beides ist aus www.winsobo.de übernommen!
Verfasst am: 23.10.2007, 09:03 Titel: 23.10.2007: Fax an Dr. med. Bernd Roggenwallner !!!
Absender:
Winfried Sobottka
Karl-Haarmann-Str. 75
44536 Lünen
An Herrn
Dr. med. Bernd Roggenwallner
Dortmund, per FAX an: 0231 1338668
Datum: 23.10. 2007
Sehr geehrter Herr Dr. Roggenwallner!
Obwohl mir nicht einmal ein richterlicher Beschluss dahingehend vorliegt, dass in meinem Strafverfahren ein Gerichtspsychiater beauftragt sei, hatten Sie mir mit Datum vom 28.09.2007 eine Einladung zu einem Untersuchungstermin in „Ihrem Strafverfahren“ zugesandt. Nicht einmal angegeben das Aktenzeichen. Dabei ist doch davon auszugehen, dass Sie sich im Strafrecht wirklich auskennen MÜSSEN.
Ihr Vorgehen finde ich in mehrfacher Hinsicht sehr befremdlich:
1. Aus der Akte kann sich im Grunde nur entnehmen lassen, dass ich durchaus vernünftige Erklärungen für mein Verhalten biete, wobei mir aber lediglich rechtliches Gehör VOLLSTÃNDIG VERWEIGERT wird. Soweit gehend, dass objektiv u.a. der Straftatbestand der Rechtsbeugung seitens der StA wie der Gerichte als absolut einwandfrei als erfüllt anzusehen ist.
Das bedeutet konkret: Über meine sachlichen Bewegungsgründe will man auf gar
keinen Fall diskutieren, man ignoriert absolut alles, was ich zu meiner Verteidigung
mehrfach schriftlich und im Termin am AG Lünen auch mündlich vorgetragen habe.
Das ist schwerer Rechtsbruch, das ist praktizierte Abschaffung von Rechtsstaat-
lichkeit, das bricht die Verfassung (Anspruch auf rechtliches Gehör, das bricht Vor-
schriften des Strafgesetzbuches (u.a. § 46 StGB).
2. Selbst ein Laie weiß, dass man niemanden psychiatrisch zu untersuchen hat, solange er kein Verhalten bietet, das sich nicht vernünftig erklären ließe. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass Sie einen Auftrag annehmen, ohne zuvor die Akte gesichtet zu haben, muss ich davon ausgehen, dass Ihnen bekannt ist, dass ich Erklärungen für mein Verhalten biete, die von der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, in anderen Angelegenheiten aber auch von allen anderen Behörden unwiderlegt ignoriert werden, wobei mein „Pflichtverteidiger“ daran nicht einmal etwas auszusetzen hatte, womit er sich selbst strafbar machte - er hat mich zugunsten rechtsbrecherischer Justiz verraten, sein Name ist Andreas Gesterkamp, er praktiziert in Lünen, ist SPD-Mitglied und mit Dieter Wiefelspütz persönlich befreundet.
Aus 1. und 2. folgt, dass Ihnen vor dem Hintergrund Ihres juristischen Wissens klar sein
muss, dass an mir rüde Willkürjustiz praktiziert wird, gegen die im Grunde ein jeder
Bürger unseres Landes angehen müsste. Doch was tun Sie? Ihre Einladung bedeutet u.a.,
dass auch Sie meine sachlichen Rechtfertigungen schlichtweg ignorieren, denn ansonsten
müssten sie ja bereit sein, mich sachlich zu widerlegen, um einen Verdacht auf eine
Psychose üerhaupt belegen zu können!
Sollten Sie aber nicht in der Lage sein, meine sachliche Rechtfertigung als falsch einzu-
stufen, dann bedeutete das, dass Sie NICHT DARLEGEN KÖNNEN, weshalb in meinem
Falle überhaupt eine psychiatrische Untersuchung sinnvoll sein könne. Wenn Sie unter
solchen Gesamtumständen dann noch bereit sind, eine solche Untersuchung innerhalb
eines solchen Verfahrens vorzunehmen, dann kann das nur das bedeuten, was der
Amtsarzt Dr. Matthias Cleef vom Kreisgesundheitsamt Unna mir gegenüber zugeben musste:
Sie haben keine Gründe, mir Psychose zu unterstellen, aber Sie hätten gern welche und
brechen dafür eben auch Recht.
Herr Dr. Roggenwallner, ich gehe zwar davon aus, dass Sie meine Erklärungen hinreichend
kennen werden, will aber dennoch in Erinnerung rufen, womit ich mein Verhalten, sofern es
einigen Leuten nicht zu gefallen scheint, u.a. erkläre:
1. Polizei und Justiz im Großraum Dortmund sind objektiv in einen der grauenvollsten
Mädchenmorde und in die darauf folgende absichtliche Falschverurteilung eine heute
20-jährigen jungen Mannes verwickelt, daran kann nach gefestigter Beweislage absolut kein Zweifel bestehen: Es geht um Nadine O. und Philipp J., der Mord fand
statt im August 2006, in Wetter/Ruhr.
2. Sämtliche Versuche meinerseits, rechtsstaatliche übliche Mittel gegen die Verbrecher
zu richten, führten zu nichts anderem, als dass ich übelste Rechtsverweigerung und
übelsten Terror erleben musste. Das kann man nur als Beweis dafür werten, dass die
schrecklichen Verbrechen durch Teile u.a. des Staatsapparates im Großraum Dortmund in Wahrheit vom Staate insgesamt getragen werden, anderes lässt sich daraus objektiv nicht schließen.
3. Unter den Voraussetzungen, dass der Staat selbst mordet und absichtlich falsch
urteilt, ist der Staat nicht mehr durch das Grundgesetz gedeckt, sondern, im Gegen-
teil, ist ein jeder Deutsche berechtigt, Widerstand dagegen auszuüben (Artikel 20 GG).
Als Anlage finden Sie auf einer DIN-A4-Seite den Beweis, dass die Aussage unter 1.
Wahr ist.
Herr Dr. Roggenwallner, widerlegen Sie meine Behauptungen mir gegenüber, schriftlich, und ich lasse mich von Ihnen untersuchen - und bitte Sie dann bei der Gelegenheit um psychiatrische Hilfe, weil ich vollständig von der Realität abgerückt sei.
Schaffen Sie es nicht, meine Behauptungen sachlich wahr mir gegenüber schriftlich zu widerlegen, so werde ich darauf garantiert auch sehr konsequent reagieren: Dann muss Ihnen das Handwerk gelegt werden, denn dann sind Sie der gemeingefährliche Irre.
Mit anarchistischen Grüßen
Winfried Sobottka
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Jeder Kriminalist in der Ausbildung, selbst jeder TV-Zuschauer, der sich Sendungen mit realen kriminalistischen Inhalten ansieht, weiß GANZ GENAU:
Philipp kann Nadine O. UNMÖGLICH gemordet haben, tatsächlich können nur die Mädchen Nadine O. gemordet haben:
NIEMAND hätte das Haus betreten oder so wild morden können, ohne Mikrospuren zu hinterlassen.
Spuren von Philipp konnte die Polizei aber nur an Gegenständen nachweisen, die nach dem Morde verschwunden waren, und an einem Lichtschalter, an dem sie die Spuren aber erst nach dem Ausbauen nachwies.
Vo diesen Hintergründen ist jedem Kriminalisten, aber auch bereits jedem insofern interessierten Fernsehzuschauer klar, dass
1. Philipp gar nicht am Tatort gewesen war.
2. Nadine O. deshalb auch nicht gemordet haben kann, aber auch die
"Tatwerkzeuge" und den Lichtschalter nicht berührt haben kann.
3. Dass die Spuren Philipps an den genannten Beweismitteln außerhalb
des Hauses der Nadine O. an die Beweismittel herangebracht worden
sein müssen, wozu jedenfalls im Falle des Lichtschalters nur die Polizei
selbst die Möglichkeit gehabt haben kann.
Vor diesen Hintergründen noch über irgendetwas zu streiten, ist in sachlicher Weise, wie seit über einem Jahr in vielen Foren bewiesen, gar nicht möglich: ES gibt kein einziges wahres sachliches Gegenargument.
Deshalb bekämpft man mich mit aller Niedertracht und allem Hass, die man aufzubringen vermag, nimmt es blindwütig sogar in Kauf, sich dabei vollständig vor dem Rest der Welt zu entlarven.
Das kann die Welt an den öffentlichen Forenbeiträgen und an den behördlichen Dokumenten ablesen, die im Netz stehen.
Deutschland, wie schamlos kannst Du eigentlich sein?
Winfried Sobottka Karl-Haarmann-Str. 75 44536 Lünen
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