Impressum:www.freegermany.de/impressum.html Freies Deutschland!!! geändert: 14.04.2009l
Diesen Text, der in Kürze darlegt, mit welch unglaublicher Willkür die BRD-Terrorjustiz dem Bonner Rechtsanwalt Claus Plantiko die Zulassung entzogen hat, hat Claus Plantiko mir freundlicherweise per Email zukommen lassen:
Sachverhalt (unstreitig)
Ich (= Beschwerdeführer) trat als aktiver Soldat seit 1958 aus Überzeugung, Eid und nach §§ 7f. SG aktiv-kämpferisch für die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) ein und setzte dieses Eintreten aus Anwaltseid und als Verfassungspatriot seit 1999 als Rechtsanwalt fort. Insbesondere meine Forderung nach Verwirklichung der GG-rechtstaatskonstitutiven, arg. Art. 79(3) GG, Ver-fassungsgrundsätze Volkshoheit und Gewaltentrennung, Art. 20(2) GG, im Justizwesen erregte rasch den Unmut einiger öffentlich Bediensteter, die offensichtlich ihrer eigenen Verfassungstreue-/Re-monstrationspflicht bisher nicht nachgekommen waren. Sie übten Druck auf die Rechtsanwalts-kammer (RAK) Köln aus, mich auszuschalten.
Sie gab dem nach und mir die Anweisung, mich wegen vermuteten Querulantenwahns bei einem Arzt ihrer Wahl auf meinen Geisteszustand und meine Kosten untersuchen zu lassen. Ich folgte dem nicht und widersprach wegen der offenkundigen Verfassungswidrigkeit dieser Anordnung und des be-nutzten § 8a BRAO. Der AGH NW in Hamm billigte die Anordnung der RAK, die mir daraufhin die Anwaltszulassung entzog. Dagegen beschwerte ich mich erneut beim AGH NW, der wieder die RAK-Auffassung billigte. Die gegen diesen AGH-Beschluß gerichtete sofortige Beschwerde wurde vom BGH mit dem angefochtenen Beschluß zurückgewiesen. Er billigt den Zulassungswiderruf mit der Begründung, ich sei vermutlich geisteskrank und gefährde die Rechtspflege. Dabei setzten sich die BGH-Richter in bewußten Widerspruch zu vier Fachärzten, die in ihren Gutachten ein Anzeichen einer Geisteskrankheit verneinten. Über meine Gehörsrüge v. 11.2.2008 ist noch nicht entschieden.
Verfahrensgeschichte