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Email des Claus Plantiko vom 27.05.2009 mit 2 Anlagen. Anlage 1 ist eine Email an den WDR-Hörfunk, die Anlage Nr. 2 ist eine Beschwerde an das NRW-Justizministerium, siehe weiter unten.

 

Email von Claus Plantiko vom 27.05.2009

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verhandlung wurde heute nicht, wie es recht- und gesetzmäßig gewesen wäre, ausgesetzt, sondern unter irrationaler Verwerfung aller meiner erneuten Aussetzungsanträge und Befangenheitsrügen bis zum Urteil 30 Tagessätze wegen Titelmißbrauchs fortgesetzt. Schuldausschließungs- und Rechtfertigungsgründe wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Unerwünschter Vortrag wurde einfach irrational in irgendetwas Abwegiges umgedeutet oder gleich ignoriert, s. anhängenden Beschwerdebrief an die Ministerin.

Ich füge noch einen Hörerbrief zur WDR-Sendung „Terrorspiele“ bei und verbleibe mit freundlichen Grüßen Claus Plantiko

 

 

Betreff:

Terrorspiele

Von:

"ClausPlantiko " <ClausPlantiko@t-online.de>

An:

<hoerspiel@wdr.de>

Datum:

26. May 2009 23:59


 

Sehr geehrte Damen und Herren,


meine Frau und ich hörten mit Interesse Ihre Sendung Terrorspiele am Dienstag, dem 26.5.2009. Herr Leyendecker äußerte eine Meinung, die m.E. falsch und sogar schädlich ist, wenn sie verbreitet wird, nämlich, dass die USA Anschläge wie den auf das WTC nicht verüben können.


Die Bediensteten eines Staates unterscheiden sich von staatsfreien Menschen nicht, vor allem nicht durch ethische Höherwertigkeit. Bei öffentlich Bediensteten entfällt aber die Furcht vor Strafe, wenn sie Verbrechen begehen, denn sie genießen immer Geheimschutz, Deckungszusage und, falls trotz aller Vertuschung, die bis zum Mord an Zeugen geht, etwas herauskommen sollte, Straffreiheit. Die Verbrechenshäufigkeit ist bei Staatsdienern also um den Faktor höher, der bei Privatleuten Straftaten verhindert. Ich schätze, dass etwa 50% aller potentiellen Delikte von Privatleuten durch Abschreckung verhindert werden.


Mit jeder Personalvermehrung im öffentlichen Dienst und jeder Erhöhung der Staatsquote bewirken wir eine überproportionale Steigerung der tatsächlichen Kriminalität, die in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht auftaucht.    


Mit freundlichen Grüßen Claus Plantiko.  

 

Beschwerde des Claus Plantiko an das NRW-Justizministerium vom 27.05.2009 als Abschrift.

 

 

 

 

 

27.5.2009

Justizministerium

Martin-Luther-Platz 40

40212 Düsseldorf

 

 

 

 

CP 09-5-27

Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich erlebte heute eine merkwürdige Gerichtsveranstaltung mit Ihrer Bediensteten RAG Keller, Bonn. Sie verurteilte mich im Verfahren AG Bonn 75 Ds 551 Js 137/08-642/08 zu einer Geldstrafe, weil ich am 12.2.2008 angeblich unberechtigt als Rechtsanwalt ein Schreiben ans SG Cottbus unter-zeichnet hatte. Vergeblich wies ich seit Jahren auf die Verfassungswidrigkeit der gegenwärtigen Justizorganisation hin: keine Menschenrechtsgeltung, keine Volkshoheit, keine Gewaltentrennung. Diese Staatsaufbaumängel sind europaweit bekannt, s. EU-Übersicht „Separation of Powers“:

 

                                            

und Deutschland ist, neben Österreich und Tschechien mit ähnlichen Defiziten, das einzige schwarze Schaf unter allen Europaratsmitgliedern.

 

Ich bin verpflichtet, diese Mängel anzuzeigen, arg. Urteil TrDstG Süd Karlsruhe S 6 VL 21/06 v. 8.5.2007, S. 9:

 

„… der frühere Soldat … hat … zugleich gegen seine im § 8 SG normierte soldati­sche Kern-pflicht verstoßen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Ein­haltung einzutreten. Diese Pflicht verlangt zwar nicht, daß der Soldat sich mit den Zielen oder einer bestimmten Politik der jeweiligen Bundesregierung oder der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien iden-tifiziert und diese unterstützt. Sie fordert jedoch von jedem Soldaten, die durch Art. 79(3) GG jeder Verfassungsänderung entzogenen Grundsätze des Art. 21 GG zu beja­hen, sie als schützenswert anzuerkennen und aktiv für sie einzutreten. Mit dieser Pflicht hat der Gesetz-geber sicherstellen wollen, daß nur diejenigen Personen Sol­daten und damit Angehörige der Streitkräfte werden und bleiben dürfen, die sich von allen Bestrebungen fernhalten, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinnedes Grundgesetzes bekämpfen und die darüber hinaus aktiv und aus Über­zeugung für deren Erhaltung eintreten.“

 

Die Richter haben hier mit Freudscher Fehlleistung zwar den Parteienstaat, Art. 21 GG, mit Ewig-keitsgewähr versehen, wollten bewußt aber sicher Art. 1 und 20 GG (also u.a. Volkshoheit und Gewaltentrennung) nennen und bestraften den früheren Soldaten mit Aberkennung des Ruhegehalts, weil er für diese Grundsätze nicht aktiv eintrat.

 

Inzwischen sind die Staatsaufbaumängel Deutschlands bei allen höheren Funktionären allgemein-bekannt, arg. Prof. Dr. iur. Peter-Alexis Albrechts Tagung am 7./8. November 2008 in Frankfurt am Main zur Selbstverwaltung der Justiz, wo keiner der etwa 200 fachkundigen Teilnehmer aus dem In- und Ausland, mit Masse pensionierte (als aktive weniger wahrheitsliebende oder gar mutige) Richter, die einzigartige Exekutivabhängigkeit der deutschen (nur in Österreich und Tschechien ist es noch ähnlich verfassungs- und menschenrechtswidrig) Justiz mehr leugnete, so daß es nur um die Einzel-heiten der künftigen Unabhängigkeitsausgestaltung ging: Finanz-, Personal- und Organisationshoheit der Dritten Gewalt. Der Tagungsbericht ist mit 21 Beiträgen als Heft 4 der Kritischen Viertel-jahresschrift (KritV) 2008 im Umfang von 160 Seiten ausgeliefert worden und könnte zu einer Bewegung Richtung GG-Rechtsstaat in der deutschen Justiz beitragen. Sobald es unter dem Druck des Europarats und der öffentlichen Meinung zu einer Distanzierung von der Gewalteneinheits-tyrannis kommt, mit der Entpolitisierung der StA-Weisungsgebundenheit zeigen sich schon Ansätze in Hamburg und Schleswig-Holstein, kann es dann sehr rasch opportun werden, für einen GG-Rechtsstaat = Realexistenz von Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung, Art. 1(2), 20(2) GG, einzutreten, und vorteilhaft, einige Schriftstücke, Aktenvermerke, Zeugen oder Be-lege zum Beweise vorbringen zu können, daß man schon immer gegen die Gewalteneinheitstyrannis gewesen sei. Z.Z. hält nur noch die BMJ, die ein Grußwort zur Tagung beisteuerte, die Fahne hoch und propagiert die deutsche Justiz als Exportartikel. Alt BVerfGPräs Prof. Dr. Jutta Limbach, die das Schlußwort sprach, stand einer Entwicklung der BRD zum GG-Rechtstaat nicht im Wege, wies aber auf die Umwandlungsschwierigkeiten hin. Bei sofort einzuleitendem allmählichen Übergang zum GG-Rechtsstaat in vielen kleinen Schritten können jedoch wahrscheinlich Unruhen, Femegerichte, Ausschreitungen, Massenaktionen und Säuberungen pp. vermieden werden.

 

Es geschieht aber nichts Entscheidendes, um den GG-Rechtsstaat herzustellen: weder erfüllen die staatlichen Organe von sich aus ihre Demokratiebringepflicht noch setzen sie die Forderungen der Bürger nach Verwirklichung der Verfassungsgrundsätze Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung um, sondern betreiben die Gewalteneinheitstyrannis unvermindert weiter.

 

So auch Ihre Bedienstete RAG Keller heute: Meinen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, bis GG-gemäß volkslegitimierte Richter zur Verfügung stehen, wies sie zurück und scheute sich sogar nicht einmal, ins Protokoll aufzunehmen, in NW seien Volkshoheit und Gewaltentrennung verwirklicht. Meinen gegenteiligen Tatsachenvortrag deutete sie in eine Meinung um und ignorierte ihn. Vergeb-lich rügte ich ihre verfassungswidrige, arg. BVerfGE 25, 352, 359f.:

 

„Das irrationale Element muß entfallen, das in einer modernen, demokratischen Gesellschaft keinen Platz haben kann“

 

und BVerfGE 34, 269, 287:

 

„Die Entscheidung des Richters muß auf rationaler Argumentation beruhen.“

 

Irrationalität bei der Umdeutung von Tatsachen in Meinungen. Die gegen sie erhobene Befangen-heitsrüge hielt sie wahrheitswidrig für abschlägig beschieden, obwohl Ihre Bediensteten VRLG Janßen, RLG Dr. Rausch und Richter Dr. Nehring die Befangenheitsrüge überhaupt nicht bearbeitet, sondern in ein unzulässiges Aliud (eine Beschwerde über den Eröffnungsbeschluß) umgedeutet und dieses dann abschlägig beschieden hatten. Irrationale bürgerbelastende Staatsgewaltausübung ist, wie ich schon seit Jahren in der Bittschrift „Strafe für Irrationaltäter“ dargelegt hatte, Verfassungshoch-verrat im Amt, der immer dann vorliegt, wenn Beamte oder Richter wissentlich, willentlich und hoheitlich ihre Befugnisse überschreiten und es so unternehmen, mit ihrer vollziehenden oder recht-sprechenden Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, indem sie Staatsmacht ergreifen, die ihnen das GG nur in eingeschränkterem Umfang, nämlich nur im Rahmen von Rationalität, arg. BVerfGE 25, 352, 359f.; 34, 269, 287, von Menschenrechten und –würde, arg. Art. 1(1), (2) GG, von Volkshoheit und Gewaltentrennung, arg Art. 20(2) GG, und von Recht und Gesetz, arg. Art. 20(3) GG, zuweist, vgl. LK-Willms 7 zu § 81 StGB (Umsturz von oben).

 

Verfassungshochverrat im Amt begeht auch, arg. § 13(1) StGB, wer es wissentlich, willentlich und hoheitlich pflichtwidrig unterläßt, mit seiner vollziehenden oder rechtsprechenden Gewalt durch befugnisgemäßen Einsatz derselben eine Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung zu verhindern, da er rechtlich für ihre Erhaltung einzustehen hat und sein Unterlassen, da ihm nur eigens für diese Erhaltung Gewalt zugewiesen wurde, die Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung unmittelbar wie durch ein Tun verwirklicht.

 

Verfassungshochverrat im Amt durch Unterlassen liegt als Dauerdelikt bei allen öffentlich Be-diensteten vor, solange sie nicht die Ausschreibung ihrer Dienstposten zur Beamten-/Richterwahl auf Zeit durchs Volk entweder beantragen oder diese Wahl aus Verfassungstreuepflicht in aktiv-kämpfe-rischem Eintreten für die FDGO selber organisieren, sondern statt dessen die als verfassungswidrig erkannte gegenwärtige Gewalteneinheitstyrannis, s. Allegorie derselben und Staatsmängelsynopsis mit Kerntatsachen und -argumenten, Anlagen, mit ihrem systembedingten Unrecht stützen und festigen.

 

Ich bitte dem Verdacht im Rahmen der Dienstaufsicht über VRLG Janßen, RLG Dr. Rausch, Richter Dr. Nehring und RAG Keller nachzugehen und Anzeige bei der GBA zu erstatten.

 

Um wenigstens für mich Gewaltentrennung zu erreichen, hatte ich politisches Asyl bei den anderen Bundesländern beantragt. Die erneut wegen Befangenheit Abgelehnte hätte aus ihrer Verfassungs-treuepflicht sofort von mir ablassen und alle justitiellen Maßnahmen gegen mich einstellen müssen, setzte aber irrational gehörversagend unter Verstoß gegen Art. 16(1) GG die Verhandlung bis zum Urteil fort. Ich bitte unrechtskorrigierend einzugreifen und das Urteil v.A.w. aufzuheben. Da Frau RAG Keller nicht GG-gemäß volkslegitimiert war und in NW real keine Gewaltentrennung existiert, ist das Urteil nicht in Ausübung GG-gemäßer Gerichtsgewalt und nicht durch ein zur Ausübung GG-gemäßer Gerichtsgewalt bestimmtes Organ erlassen. Es liegt daher ein Scheinurteil vor.

 

Ein Schein- oder Nichturteil, s. Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl., 1998, 11 bis 14 vor § 300, ist ein nicht in Ausübung der Gerichtsgewalt oder durch ein nicht zur Ausübung der Gerichtsbarkeit bestimmtes Organ erlassenes und ist völlig unbeachtlich und wirkungslos, bindet das Gericht nicht, beendet die Instanz nicht, wird weder formell noch materiell rechtskräftig, entfaltet keine Rechtswirkung, Klauselerteilung und Zwangsvollstreckung sind unzulässig und ggf. über §§ 732, 766 ZPO zu beseitigen, ein Rechtsbehelf ist überflüssig, aber zur Beseitigung des vorhandenen Scheines ohne weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen zulässig, BGH NJW 95, 404; 96, 1969, und erfaßt auch das später ergehende wirkliche Urteil, ohne daß der Rechtsbehelf wiederholt werden müßte, BGH VersR 97, 130.  

 

Sagen Sie nicht, Frau RAG Keller sei unabhängig, protestatio facto contraria non valet (eine Be-hauptung im Widerspruch zu einer Tatsache ist unwirksam)!

 

Auch meinen Antrag, den Dienstposten Frau RAG Kellers zur Richterwahl auf Zeit durchs Volk auszuschreiben, ignorierte sie. Dieses verfassungswidrige Verhalten weckt erneut den Verdacht auf Verfassungshochverrat. Ich bitte alle Dienstposten aller Bonner Richter sofort zur Richterwahl auf Zeit durchs Volk auszuschreiben. Diese Wahl kann am 30.8.2009 problemlos miterfolgen, am besten gleich in ganz NW.

 

Frau RAG Keller hat offensichtlich kein Unrechtsbewußtsein bei Unrecht, nimmt die Wirklichkeit nicht tatsachengetreu wahr oder verdrängt sie in einem geschlossenen realitätsfremden Weltbild: „Ich bin als Richterin volkslegitimiert, und in NW herrscht Gewaltentrennung.“ Ich bitte dieses merk-würdige Verhalten und seine Hintergründe aufzuklären. Es kann nämlich auch sein, daß Richter, besonders wohl die SPD-Genossen, die sich in der fast 40-jährigen Einparteienherrschaft überpropor-tional angesammelt haben, aus Angst vor Ihnen bewußt die wahren Zustände in Ihrer Justiz unter-drücken, anzusprechen vermeiden und vertuschen. Die vorsätzliche Schönfärberei des eigenen Be-reichs zur Befriedigung und Ruhigstellung der Vorgesetzten in Hierarchien wurde nach US-Unter-suchungen mit dem Stichwort SNAFU (situation normal, all fouled up = Lage normal, alles verrottet) bekannt. Hat irgendjemand im Befehlsstrang Ihren Richtern Deckungszusage bei Verfassungshoch-verrat gegeben? Normalerweise müßte man bei ihnen doch ein verschärftes Straftatvermeidever-halten erwarten.

 

Ich bitte um Ihre klarstellende Aussage, die die Realinexistenz der GG-rechtsstaatsbegründenden, arg. Art. 79(3) GG, Verfassungsgrundsätze Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewalten-trennung, Art. 1(2), 20(2) GG, arg. EU-Übersicht „Separation of Powers“; Volksmund: „Verklag’ die Hex’ beim Teufel!“, nicht mehr leugnet und Ihr beabsichtigtes Vorgehen zur Herstellung GG-ge-mäßer Justiz aufzeigt.

Mit freundlichen Grüßen

 

                                            

                                              Claus Plantiko