Winfried Sobottka an Dr. Norbert Plandor Betreffend: Aktengutachten 15. Juni 2009, zweites FAX an diesem Tage Lieber Norbert! Der anerkannte deutsche Gerichtspsychologe Prof. Dr. Wolfgang Klenner sagte mir neulich am Telefon: „Herr Sobottka, dass aufgrund von Akteninhalten, die fast ein Jahr sind, keine tauglichen Diagnosen möglich sind, ist so selbstverständlich, wie eins und eins zwei sind!“ Der internationale Experte Prof. Dr. Abraham Weinstein sieht das ganz genauso, wie z.B. folgendem Beitrag zu entnehmen ist: http://www.michael-hickman.org/deu/deu_docs/040619_from_weinstein_winter_gutachten.html Ich zitiere daraus: „Sehr geehrter Herr Hickman, Lieber Norbert, ich mach darauf aufmerksam, dass es in der Akte von Lügen der Staatsschutzpolizei und der Staatsanwaltschaft nur so wimmelt, dass es Morddrohungen pauschal behauptet werden, die es niemals gab, dass eine Bedrohung des Arge-Unna-Mitarbeiters Roland Funkemeyer pauschal (nicht einmal konkret) behauptet wird, die es nie gab, dass ein versuchter Selbstmordversuch (Fenstersturz) behauptet wird, den es nie gab, dass ein versuchter Anschlag auf Leib und Leben einer Polizistin behauptet wird, den es nie gab. Auf dieser Basis ein „Gutachten“ zu erstellen ist bereits sehr fragwürdig. Zudem ist festzustellen, dass der von der Dortmunder Justiz hoch gelobte Gerichtspsychiater Dr. med. Bernd Roggenwallner zu einem Zeitpunkt, als er die Gerichtsakte kennen musste, nämlich am 25.02.2008 in seiner Stellungnahme gegenüber dem Gericht, über mich schrieb: „Kenntnisse über seinen psychischen Zustand konnten bisher nicht gewonnen werden.“ Das bedeutet, dass ein von der Dortmunder Justiz selbst favorisierter Gutachter zugegeben hat, dass er anhand der Akte keine Kenntnisse über meinen psychischen Zustand habe gewinnen können. Und nun soll ein anderer von der Dortmunder Justiz favorisierter Gutachter etwas können, was der andere nicht konnte? Tatsache ist:
Ein Gutachten nach Aktenlage ist demnach das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist. Dass Dr. Lasar behauptet, die von anerkannten Experten und hohen Gerichten geforderte, von Dr. Lasar im August 2008 auch selbst praktizierte Zulasung eines Zeugen verhindere die Ermittlung valider Ergebnisse, während er anstelle dessen ein nach herrschenen Maßstäben und jeder Logik völlig unbrauchbaren Weg zur Ermittlung einer „Diagnose“ wählt, den ihm die Richter auch noch bestätigen, lässt weder Zweifel an den Absichten des Dr. Lasar noch an denen der Richter: Willkür um jeden Preis. Lieber Norbert, der „beste Rechtsstaat, den es jemals auf diesem Erdball gab“, gibt sein Bestes, um mich justiziell hinzurichten. Ich gehe davon aus, dass Du die notwendigen Dinge in der rechten Weise anfassen wirst. Mit lieben anarchistischen Grüßen Winfried |
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Fax an Dr. Norbert Plandor am 15. Juni 2009, Nr. 2