Winfried Sobottka An Dr. Norbert Plandor 15. Juni 2009 Lieber Norbert! Aus den Empfehlungen eines deutschen Psychologenvereines unten ein Zitat, das seinerseits ein Zitat aus einem BGH-Urteil mit Az-Angabe enthält. Der BGH fordert demnach zu Recht die Nachvollziehbarkeit gutachterlicher Diagnosen, wovon in der Stellungnahme des Dr. med. Lasar im August 2008 nicht im Geringsten die Rede sein kann, denn schließlich belegt er seine „Diagnosen“ nicht und macht sie absolut nicht nachvollziehbar. Lieber Norbert, die Richter in Dortmund und auch in Hamm wissen, was sie tun. Sie wissen auch, wie es eigentlich sein müsste. Es reicht also nicht, ihnen einfach mitzuteilen: „So und so geht das nicht.“, sondern man muss ihnen tatsächlich wo immer möglich höchstrichterliche Rechtssprechung, anerkannte Expertenmeinungen usw. zugleich präsentieren, denn nur so kann im Falle von Willkürentscheidungen einwandfrei nachgewiesen werden, dass sie sich bewusst über ansonsten feststehende Regeln hinwegsetzten. Mit lieben anarchistischen Grüßen Winfried PS.: Zum Aktengutachten faxe ich heute noch einmal etwas So auch der Bundesverband deutscher Psychologen e.V., Prof. Egg); Der Audiomitschnitt sollte bereits im richterlichen Beweisbeschluss zwingend gefordert werden, ansonsten wäre dieses eine Missachtung der folgenden BGH-Entscheidung: |
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Fax an Dr. Norbert Plandor am 15. Juni 2009