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Achtung! Es geht um staatlichen Grauensmord und absichtliche Falschverurteilung eines Unschuldigen zur Verdeckung dieses Verbrechens!

Achtung! Die auf den ersten Blick unscheinbaren Screenshots unten enthalten sensationelles, weshalb der Originalbeitrag aus dem Internet-Archiv der Pressestelle des LG-Hagen auch bereits verschwunden ist!  Vorsorglich sollten Sie die Screenshots auf Ihrem eigenen PC speichern, ihre Brisanz lässt fürchten, dass man mit allen Mitteln versuchen wird, sie aus dem Internet herauszubekommen.

Vorsorglich sind sie auch noch auf einem anderen Server gehostet, der allerdings nicht als sehr sicher gilt, weil servimg in seinen AGB das Recht beansprucht, Bilder beliebig zu löschen:

http://i68.servimg.com/u/f68/12/68/13/21/presse10.jpg 

 

http://i68.servimg.com/u/f68/12/68/13/21/spiege10.jpg 

http://i68.servimg.com/u/f68/12/68/13/21/wasser10.jpg

Die entscheidenden PUNKTE:

1. In der Presseerklärung des LG Hagen (erster Screenshot von oben) wird erklärt, Philipp J. habe den Mord an der Nadine O. begangen, indem er mehrfach fest mit einer taschenlampe in ihr Gesicht geschlagen habe.

2. Im Bericht des Spiegel (zweiter Screenshot von oben) wird darauf hingewiesen, dass die Polizei im Rahmen eines DNA-Tests versucht habe, eine Übereinstimmung zu DNA-Spuren festzustellen, die sich auf Zigarettenschachteln befanden, die in Tatort-Nähe gefunden wurden.

3. Im Berichtsausschnitt der WAZ (Der Westen, dritter Screenshot von oben) wird zitiert, dass OStA Wolfgang Rahmer dem Philipp J. vorgeworfen habe, seine Tatspuren durch das Vergießen von Wasser beseitigt zu haben.

 

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