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KINDER OHNE RECHTE - Ratgeber - Justizwillkür
 
 
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Justizwillkür

Was tun, wenn ein Richter oder Behördenmitglied seine Macht missbraucht oder sein Amt ausserhalb jeglicher Verhältnismässigkeit ausübt? Was tun, wenn Richter lügen, das rechtliche Gehör verweigern, Akten unterschlagen und anderes?

Gegen Justizwillkür gibt es keine Standardlösung. Schon deswegen nicht, weil eben die Willkür an sich schon unberechenbar ist. Es benötigt eine genaue Analyse der Situation und das Entwickeln einer Strategie, um aus der mit Willkür verbundenen Ohnmacht wieder heraus zu kommen. Wichtig dabei zu berücksichtigen, dass es auch bei den Gerichts- und Behördenmitgliedern immer auf den einzelnen Menschen ankommt. Es muss unterschieden werden, zwischen rücksichtslosen Karrieremenschen, solchen, die zu feige sind um sich für die Anliegen von Betroffenen einzusetzen, oder jenen, die versuchen, dass Beste zu tun mit der Arbeit und den damit verbundenen Qualitätssicherung aber überfordert sind. Daneben gibt es auch Behördenmitglieder, welche Freude daran haben, Schaden anzurichten oder die in Interessenskonflikte verwickelt sind. Wo immer möglich, ist es notwendig, mit Behördenstellen zusammen zu arbeiten, denn überall findet man auch Menschen, die Betroffenen wohl gesonnen sind und diesen wo immer möglich versuchen zu helfen. Ein Rundumschlag gegen erlebtes Unrecht schadet mehr als es hilft.

Justizwillkür hat verschiedene Ursachen:

  • Überforderung der Laienbehörde an die Qualitätsanforderung
  • Antipathie zwischen Amt und betroffenem Bürger
  • Unfähigkeit, Fehler einzugestehen
  • Interessenskonflikte und Freundespolitik
  • Macht- und Überlegenheit am Bürger statuieren
  • Freude am Leid von Mitmenschen

Nicht jedes geglaubte Unrecht hat auch tatsächlich mit Willkür und Amtsmissbrauch zu tun. Nachfolgende Tips gelten daher nur bei offensichtlichen Verstössen der Justiz gegen Gesetz und Verfassung. Sie sind nicht für unterliegende Parteien gedacht, die sich ausgangsgemäss unrecht behandelt fühlen. Der Kampf gegen willkürliche Entscheide ist erst dann sinnvoll, wenn aufgrund des Entscheides die Lebensqualität deutlich eingeschränkt wurde. Wer sich gegen Willkür zur Wehr setzt muss wissen, dass dies ebenso einen Preis kostet und die Lebensqualität damit eingeschränkt wird. Bereits im Vorfeld sollte deshalb gut überlegt werden, ob ein oft mehrmonatiges bis langjähriges Wehren gegen Entscheide der Behörde und Gerichte Verhältnismässig ist. Unter Umständen sind Fachkräfte zu psychologischen Bewältigung des Unrechtes die bessere Lösung.

Je nach Ursache der Willkür benötigt es das richtige Vorgehen. Nicht selten ist es so, dass Rekurse, Beschwerden und Aufsichtsbeschwerden einzig den Zweck verfolgen, den betroffenen Bürger bei Laune zu halten. Oft wird der Beschwerdeweg über Jahre in die Länge gezogen. Wer vorher vermögend war, ist es danach nicht mehr. Diese Strategie der Justiz macht Sinn: Wer die Hoffnung hat zu gewinnen versucht sich kooperativ zu verhalten. Niemand reicht Beschwerde ein, wenn er nicht die minimale Hoffnung hat, das Blatt könnte sich doch noch zu seinen Gunsten wenden. Wer nicht mittellos ist zahlt selbst: Teure Anwälte, teure Gutachten, teuer Gerichte. Immer wieder höre ich davon, dass Betroffene über die Jahre hinweg bis über 100'000 Franken für das nie enden wollende Verfahren bezahlt haben, ohne Recht zu erhalten. Damit wird der Bürger de Facto enteignet und viel Geld ausserhalb der Steuern in die Staatskasse gespült. Davon profitieren vor allem die Staatsangestellten. «Die Hoffnung stirbt zuletzt», nach diesem Prinzip funktioniert die Justiz, wenn es darum geht, Willkür zu zementieren. Dieser Sumpf des Amtsmissbrauch ist tief. Ein Grundübel ist, dass das Parlament die Aufsicht über die Justiz seit Jahrzehnten verweigert. Damit wird die Justiz zu einem unkontrollierten Machtapparat, der in sich geschlossen ist. Egal was das Bundesgericht am Ende entscheidet, es wird umgesetzt, ob es Sinn macht oder nicht, ob es mit Gesetz und Verfassung im Einklang ist, oder entgegen steht. Zum Absurdum führt dabei die Tatsache, dass das Bundesgericht Beschwerden wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte behandelt, obschon die Verfassung kein anwendbares Recht ist. Ebenso wichtig zu wissen, dass das Bundesgericht selbst entscheidet, welche Urteil öffentlich sind und welche unter Verschluss gehalten werden. Dies führt dazu, dass sich der Souverän nur auf Bundesgerichts- entscheide stützen kann, die speziell zu diesem Zweck auserlesen sind.

Um Justizwillkür zu zementieren, bedient sich der Staatsapparat folgender Mittel:

Erschwerend kommt hinzu, dass der Staatsapparat beinah uneingeschränkte Mittel verfügt und Beschlüsse erlassen kann, denen man ausgeliefert ist. Öffentliche Polizeieinsätze oder ein FFE (Fürsorgerische Freiheitsentziehung) können Mittel sein, um die Glaubwürdigkeit eines Betroffenen zu beschädigen, ihn in der Öffentlichkeit und in seinem sozialen Umfeld zu diskreditieren und zu isolieren. Gerade deshalb ist es notwendig, nicht alleine gegen erlebtes Unrecht zu kämpfen, sondern zusammen mit Gleichgesinnten. Wenn eine Strategie über Monate hinweg keinen Erfolg ausweist und eine Veränderung nicht erkennbar wird, sollte diese der Situation angepasst werden. Wichtig zu beachten, dass der Kampf gegen den Amtsmissbrauch seitens des Staatsapparates zähflüssig ist und dementsprechend Geduld eine Voraussetzung dafür ist.

Michael Handel
Bisikon, den 23. April 2006

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