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Impressum: Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen, BR-Deutschland, politisch Verfolgter in der nur angeblich rechtsstaatlichen und nur angeblich demokratischen BRD. EMAIL: winfried_sobottka16@web.de Tel: 0049 231 986 27 20 (int.)
Nun zum Beschluss des Landgerichtes Dortmund vom 18.03.2008 in Sachen Entpflichtung der "Rechtsanwältin" Lyndian, 2 Seiten, der anschließend in Form von Scans der Originale nachlesbar ist.
1. Obwohl ich unzweifelhaft trotz konkreter Nachfrage eine falsche schriftliche Rechtsauskunft von RA Lyndian erhielt, was objektiv den Tatbestand des Mandantenverrates erfällt, erkennt das Landgericht angeblich keine Täuschungshandlung zu meinem Nachteil darin.
Das bedeutet: Gegenüber Sobottka darf jedes Recht gebrochen werden, natürlich auch seitens seiner "Pflichtverteidigung".
2. Dass RA Lyndian zwei Ärzte der LWL-Klinik-Dortmund, denen ich auch ihr gegenüber Lügen zu meinen Lasten vorgeworfen hatte, ANSCHLIESSEND als "Experten" in meiner Sache vorschlug, bewertet das Gericht als eindeutigen Beweis dafür, dass Rechtsanwältin Lyndian klar auf meiner Seite stände.
Ich will das einmal in Form eines einfachen Beispieles verdeutlichen, was das heißt:
Nehmen wir einmal an, Sie hätten Ihren Nachbarn erwischt, dass er heimlich Ihr Auto beschÃädigt hätte. Anschließend hätte er Ihnen noch ein paar unsinnige Vorschläge gemacht.
Dann würden Richter Helmut Hackmann und seine Spießgesellen sagen: "Der hat das Auto gar nicht beschädigen wollen, das war doch nur gut gemeint gewesen. Das hat er ja auch durch seine guten Ratschläge bewiesen."
Tatsächlich so läuft das.
Und wieder wird die Behauptung erhoben, es gäbe gute Gründe, mich "untersuchen" zu lassen.
Welche denn? Abgesehen von Lügen und extrem willkürlichen Bewertungen, während man andererseits an allem vorbei sieht, was ich zur Widerlegung der Lügen und zu meinem Vorteil einbringe?
