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Impressum: Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen, BR-Deutschland, politisch Verfolgter in der nur angeblich rechtsstaatlichen und nur angeblich demokratischen BRD. EMAIL: winfried_sobottka16@web.de  Tel: 0049   231 986 27 20 (int.) 

Mörder unter Staatsschutz, Unschuldiger verurteilt: Mord an NADINE O.

Beitrag von Admin am Di Jul 08, 2008 10:14 pm

Der Beitrag unten ist Monate alt - entsprechend auch Angaben über Google-Ränge u.ä.

Winfried Sobottka

Wer unter NADINE O. MORD WETTER/RUHR googelt, findet dort seit September 2006 Beiträge von mir ganz oben.

Wer unter SOBOTTKA googelt, findet mich unter ca. 61.400 Eintragungen an 2. Stelle - höher will ich nicht, denn über mir steht mein Großonkel GUSTAV SOBOTTKA, der ebenso wie zwei seiner Söhne für seine politische Überzeugung gemordet wurde: Er selbst und einer seiner Söhne von den Stalinisten, der andere Sohn von den Nazis.

Hier der hauptsächliche Grund dafür, weshalb ich verfolgt werde:


Wer sich mit meinen Beiträgen zum Mordfalle Nadine O., August 2006 in Wetter/Ruhr befasst hat, weiß, dass ich mit meinen Behauptungen einwandfrei im Rechte bin:

Erstens kann bisher absolut niemand erklären, wie Philipp J. den Mord an Nadine O. begangen haben soll, ohne irgendwelche Spuren im Hause/am Tatort zu hinterlassen: Spuren  will die Polizei nur an Gegenständen gefunden haben, die nach dem Mord verschwunden waren, zudem an einem Lichtschalter, den die Polizei ausgebaut hatte.

Ansonsten gab es im ganzen Hause keine einzige Spur von Philipp! Dabei weiß heute doch wirklich jeder, dass man eine Wohnung nicht einmal betreten kann, ohne DNA-Spuren zu hinterlassen! Bis heute kann niemand sagen, wie Philipp J. Nadine O. so umgebracht haben soll, dass es zur Spurenlage passte - während es ein leichtes ist, zu erklären, wie die Mädchen es getan haben müssen.

Den logischen Beweis für die Unschuld des Philipp J. habe ich zum Gegenstand mehrerer
Strafanzeigen und anderer Eingaben bei Behörden gemacht - niemals ging man sachlich darauf ein, die ARGE Unna ging gar nicht darauf ein, Strafanzeigen wurden mit hohlen Worten abgeschmettert.

Auch das belegt sehr wohl, dass meine Behauptungen zutreffen: Ein Staat, der solch schwere Beschuldigungen sachlich ausräumen könnte, würde das zweifellos tun! Vor allem, da man doch weiß, dass ich solche Dinge ins Internet stelle und auch anders verbreite!

Es besteht nicht der geringste Zweifel, dass absichtlich ein junger Mann falsch verurteilt wurde, um die wahren Mörder zu schützen, und es besteht auch kein Zweifel daran, dass die Beweismittel, die Philipps DNA trugen, vorsätzlich mit DNA präpariert worden sein müssen:
Da er gar nicht im Hause war, kann er dort weder den Lichtschalter noch Telefonkabel mit seiner DNA kontaminiert haben. Im Falle des Lichtschalters aber kann niemand anders als die Polizei Philipps DNA aufgetragen haben!

All diese Dinge sind u.a. von mir bekannt gemacht worden: Der Generalbundesanwaltschaft, der Angela Merkel, dem Wolfgang Schäuble, der Brigitte Zypries, dem BGH, dem OLG Hamm, der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm, mehreren großen Zeitungen, mindestens 80 Pastoren/Pfarrern usw. usf. Reaktionen: Meist gar keine, ansonsten hohle Worte.

Niemand kann bis heute sagen, warum Philipp J. Nadine O. umgebracht haben soll. Niemand kann belegen, dass Philipp J. jemals überhaupt gewalttätig in Erscheinung getreten ist! Dafür konfrontierte man die Öffentlichkeit damit, dass er keine Freundin habe, dass er 3.000 Pornos aus dem Internet geladen gehabt habe, dass man einen Damenslip bei ihm gefunden habe, dass er die Klassenkasse gestohlen habe.

Aus dem WAZ-Bericht vom 16.09.2006, nachlesbar unter www.winsobo.de, geht hervor, dass die Eltern der Nadine O. es sich nicht vorstellen konnten, dass Philipp der Täter sei. Zwar traten sie im Prozess gegen ihn als Nebenkläger auf, doch das war die einzige Möglichkeit für sie, überhaupt am Prozess teilzunehmen, denn der fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Anwältin der Nebenklage äußerte nach vielen Verhandlungstagen vor Fernsehkameras, gezeigt wurden Aufnahmen vom Außentermin am und im Hause des Mordes, dass nichts zusammenpasse und dass auf der Basis kein Urteil gefällt werden könne!

Sonst hört man von Nebenklägern und deren Vertretern, dass man Reue vom Täter erwarte, über das Verhalten des Täters entsetzt sei und so weiter.

Der Pflichtverteidiger des Philipp J. verzichtete auf die Einlegung einer Berufung - obwohl Philipp J. zur Höchststrafe verurteilt war, und obwohl nach Ansicht der Nebenklage nichts zusammengepasst habe und auf der Basis kein Urteil hätte gefällt werden können!

Dafür legte der Pflichtverteidiger des Philipp J. Rechtsmittel dagegen ein, dass die Eltern der Nadine O. ihre Rechtskosten im Verfahren von dem schuldig gesprochenen Philipp J. bezahlt haben wollten - ein absolutes Unding, wenn er nach Gerichtsurteil ihre Tochter umgebracht haben soll! Zudem kann es Philipp J. auch völlig egal sein: Er kann sowieso nicht zahlen, so würde der Staat auf den Rechtskosten der Nebenklage sitzen bleiben.

Schon aus einem Ruhrnachrichten-Bericht war hervorgegangen, dass die Eltern der Nadine O. sich vom Gericht tyrannisiert fühlten, es gibt wohl keine andere Erklärung für den dahinter steckenden Hass des Gerichtes als den, dass es dem Gericht nicht passte, Zeugen für sein unerhörtes Justizverbrechen zu haben, das es viel lieber ausschließlich im Kreise seiner Mitverschworenen/Mittäter verübt hätte. Behauptet wurde natürlich, der Ausschluss der Öffentlichkeit erfolge zum Schutze Philipps, doch daran müssen bereits sehr ernste Zweifel bestehen: Bereits am 16.09.2006, als Philipp J. nach Rechtslage jedenfalls noch als unschuldig zu gelten hatte, veröffentlichte die WAZ u.a. folgende Details über ihn, die sie schließlich nur von Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen haben kann: 3.000 Porno- Bilder aus dem Internet geladen, Damenslip bei ihm gefunden, keine Freundin.

Natürlich kann es nicht dem Schutz von Philipp J. gedient haben, diese Dinge an die
Öffentlichkeit zu bringen, schließlich geht nicht jeder schamlos mit solchen Details seines Privatlebens um. Die Zielsetzung dieses Vorgehens kann objektiv nur gewesen sein, Philipp J. in den Schmutz zu ziehen, wobei solche Details absolut gar nichts mit der Bereitschaft zu grauenvollen Morden zu tun haben: Als ich etwa in Philipps Alter war, kam es gelegentlich vor, dass man Damenwäsche bei mir finden konnte, insbesondere eine junge Dame tauchte nie ohne Wechsel-Unterwäsche bei mir auf. Zeiten, in denen ich keine Freundin hatte, gab es oft, und auch heute habe ich leider keine Partnerin. Auf den PC und Datenträgern, die die Polizisten vom KK-Staatsschutz der Kripo Dortmund am 04.12.2007 aus meiner Wohnung und der einer Nachbarin stahlen, dürften weitaus mehr als 3.000 Pornobilder gewesen sein, sogar SM-Videos und -Bilder. Doch ich habe noch niemals auch nur darüber nachgedacht, eine Frau umbringen zu wollen, obwohl es Frauen gegeben hatte, die mich mehr oder weniger subtil in die emotionale Versklavung hatten führen wollen, was mir in einem Falle ein vorübergehendes Trauma beschert hatte. Dann hatte man über Philipp J. noch nachlesen können, dass er unter Tarnnamen mit jungen Damen gechattet habe. Das macht so gut wie jeder Jugendliche, das ist absolut nichts besonderes.

Wenn es der Justiz also um den Schutz der Persönlichkeitsrechte des 19-jährigen Philipp J. gegangen wäre, dann hätte sie solche Dinge nicht in die Öffentlichkeit getragen. Die Nichtzulassung der Öffentlichkeit zum Prozess kann nur dem Ziele gedient haben, den ungeheuerlichen Rechtsbruch der Justiz hinter verschlossenen Türen begehen zu können.

Nur die Eltern und die Schwester der Nadine O. konnten in diese Burg des Verbrechens eindringen und sich zu Zeugen des justitiellen Schwerverbrechens machen, in dem sie eben Nebenklage erhoben und ihnen die Teilnahme am Prozess unter diesen Umständen nicht verwehrt werden konnte. Damit zogen sie den Hass der Justiz auf sich, und der Pflichtverteidiger des Philipp J., der es widerspruchslos akzeptierte, dass Philipp J., obwohl er es nicht gewesen sein kann und obwohl „nichts zusammenpasste" zur Höchststrafe verurteilt wurde, machte sich dann auch noch zum Racheinstrument der Justiz, indem er „im Namen" des Philipp J. Rechtsmittel dagegen einlegte, dass die Nebenklage ihre Rechtskosten praktisch von der Staatskasse ersetzt haben wollte.

Auch dem eingesetzten Gerichtspsychiater musste nach Spurenlage klar sein, dass Philipp J. gar nicht Täter gewesen sein kann. Dennoch trug er das Verbrechen mit, stellte Philipps Schuldfähigkeit fest und schob darüber hinaus alle Unzulänglichkeiten des Verfahrens auf Philipp J.: Er sei eben ein so hoch begnadeter Lügner, dass die ganze Wahrheit aus ihm nicht herauszubekommen sei. Die objektive Wahrheit ist, dass eben auch Philipp J. keine Erklärung dafür bieten konnte, wie er unmögliches geschafft haben sollte. Denn hätte es eine Möglichkeit gegeben, dann hätte man ihm zweifellos auch dahingehend ein Geständnis abpressen können: Bis zum Foltermord an einem jungen Strafgefangenen in der NRW_JVA Siegburg hatte Philipp J. die Tat bestritten, doch mit jenem Foltermord, der für keinen Staatsbeamten ernsthafte Konsequenzen hatte, hatte man ein sehr eindrucksvolles Druckmittel gegen Philipp J. in der Hand. Man konnte ihm durchaus sagen:"Was dem passiert ist, kann Dir auch passieren. Sogar vor dem Prozess. Und auch dann wird es für uns keine Konsequenzen haben. Überlege es Dir, ob Du nicht lieber gestehen willst."

Vielleicht hatte man ihn vorübergehend mit üblen Jungs zusammengesteckt, die ihm noch ein wenig Angst machten.

Jedenfalls kann es keine andere Erklärung dafür geben, dass Philipp J. einen Grauensmord “gestand", den er absolut nicht begangen haben kann, als die, dass er zu einem „Geständnis" genötigt wurde.

Schlimmer kann ein Staat das Recht nicht mehr brechen, abscheulicher kann ein Staat nicht mehr handeln, deutlicher und schlimmer kann ein Rechtsanwalt seinen Mandanten nicht verraten, und abscheulicher, als BILD und WAZ mit einer Mischung aus Täuschung und Informationsunterschlagung sich zu einem Helfer dieser Schwerstverbrecher gemacht haben, können Zeitungen sich nicht mehr auf die Seite schrecklichsten Unrechtes schlagen.

Das sind die Tatsachen, die das wahre Wesen des deutschen Staates, der deutschen Rechtsanwaltschaft, der deutschen Gerichtspsychiatrie, der deutschen Medien entlarven.

Dass Angela Merkel es vor solchen Hintergründen noch wagt, im Ausland Rechtsstaatlichkeit zu fordern, um der BRD einen falschen Schein gegenüber der deutschen und der internationalen Öffentlichkeit zu geben, kann an Dreistigkeit nicht mehr überboten werden.